Bewährungsaufsicht in Niedersachsen betrifft über 12.000 Personen
Niedersachsen - Regional - aktuelle Fakten und Einordnung
Gesellschaft: Bewährungsaufsicht in Niedersachsen 2022
Hannover () – Im vergangenen Jahr standen in Niedersachsen 12.644 Personen unter Bewährungsaufsicht. Das teilte das Landesamt für Statistik Niedersachsen (LSN) mit.
Die Zahl ist damit im Vergleich zum Vorjahr um 3,3 Prozent gesunken, als noch 13.075 Personen betroffen waren. Der überwiegende Anteil von 88 Prozent waren Männer.
Die häufigsten Straftaten, die zu einer Unterstellung führten, waren mit 2.377 Fällen Diebstahl und Unterschlagung.
Es folgten Betrug und Untreue (2.050 Fälle) sowie Straftaten gegen die körperliche Unversehrtheit (1.984 Fälle). Im Jugendstrafrecht zeigte sich ein anderes Bild: Hier dominierten mit 22,1 Prozent Raub und Erpressung als häufigste Delikte.
Die meisten Bewährungsaufsichten endeten durch den Ablauf der Bewährungszeit oder Straferlass.
Im allgemeinen Strafrecht wurden 3.229 Aufsichten beendet, 580 davon wegen einer neuen Straftat. Im Jugendstrafrecht gab es 486 Beendigungen, wobei der Abschluss der Bewährungszeit mit Erlass der Jugendstrafe der häufigste Grund war.
| Text-/Bildquelle: | Übermittelt durch www.dts-nachrichtenagentur.de |
| Bildhinweis: | Das Strafgesetzbuch in einer Bibliothek (Archiv) |
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Welche neuen Fakten, Entscheidungen oder Änderungen nennt der Artikel?
- 12.644 Personen standen 2022 in Niedersachsen unter Bewährungsaufsicht, 3,3 Prozent weniger als 2021 (13.075 Personen).
- 88 Prozent der Personen unter Bewährungsaufsicht waren Männer.
- Die häufigsten Straftaten, die zu Bewährungsaufsicht führten, waren Diebstahl und Unterschlagung (2.377 Fälle).
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- 12.644 Personen unter Bewährungsaufsicht in Niedersachsen im Jahr 2022
- 3,3 Prozent Rückgang im Vergleich zum Vorjahr (13.075 Personen)
- 88 Prozent der Betroffenen sind Männer
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- Rückgang der Personen unter Bewährungsaufsicht um 3,3 Prozent im Vergleich zum Vorjahr
- Höchster Anteil an Bewährungsaufsehern sind Männer (88 Prozent)
- Häufigste Straftaten: Diebstahl und Unterschlagung, gefolgt von Betrug und Untreue
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