Niedersachsen verlängert Assistenzleistungsfonds für Menschen mit Behinderungen

22. Dezember 2025

Niedersachsen - Regional - aktuelle Fakten und Einordnung

Gesellschaft: Unterstützung für Menschen mit Behinderungen in Niedersachsen

() – setzt den Assistenzleistungsfonds zur Unterstützung des ehrenamtlichen Engagements von Menschen mit Behinderungen für weitere sechs Jahre fort. Das teilte das Sozialministerium in Hannover mit.

Ab dem 1. Januar 2026 wird der Fonds neu aufgestellt und der Kreis der Anspruchsberechtigten erweitert.

Nun können auch kommunale Behindertenbeauftragte und Mitglieder aller kommunalen Behindertenbeiräte die Leistungen in Anspruch nehmen. Sozialminister Andreas Philippi betonte, ehrenamtliches Engagement sei ein Mehrwert für die ganze Gesellschaft und dürfe insbesondere für Menschen mit Behinderungen nicht von der finanziellen Situation abhängen.

Der Fonds soll es ermöglichen, dass mehr Menschen mit Behinderungen Verantwortung in Vereinen, Parteien und Gremien übernehmen.

Der seit 2019 existierende Fonds gewährt pauschale Geldleistungen. Schwerbehinderte Menschen mit den Merkzeichen B, Bl oder H erhalten jährlich 1.000 Euro.

Für gehörlose oder taubblinde Menschen, die auf Kommunikationshilfen angewiesen sind, sind bis zu 2.000 Euro jährlich vorgesehen. Für das Haushaltsjahr 2026 stehen insgesamt 400.000 Euro bereit.

Text-/Bildquelle: Übermittelt durch www.dts-nachrichtenagentur.de
Bildhinweis: Mann im Rollstuhl (Archiv)

Vier Bürgerfragen. Klare Antworten.

Welche neuen Fakten, Entscheidungen oder Änderungen nennt der Artikel?

  • Assistenzleistungsfonds wird für weitere sechs Jahre fortgesetzt.
  • Ab 1. Januar 2026 werden kommunale Behindertenbeauftragte und Mitglieder aller kommunalen Behindertenbeiräte anspruchsberechtigt.
  • Für das Haushaltsjahr 2026 stehen 400.000 Euro zur Verfügung.

Wen betrifft es und wie stark (Zielgruppen, Regionen, Zahlen, Fristen)?

  • Menschen mit Behinderungen
  • Niedersachsen
    1. Januar 2026, 400.000 Euro, 6 Jahre, 1.000 Euro jährlich für schwerbehinderte Personen, bis zu 2.000 Euro jährlich für gehörlose oder taubblinde Menschen

Welche Gründe, Ursachen, Hintergründe oder Auslöser werden genannt?

  • Fortsetzung des Assistenzleistungsfonds zur Unterstützung von Menschen mit Behinderungen
  • Erweiterung des Kreises der Anspruchsberechtigten ab 2026
  • Förderung des ehrenamtlichen Engagements zur Stärkung der gesellschaftlichen Teilhabe

Was machen die Politik bzw. die Behörden jetzt konkret?

  • Fortführung des Assistenzleistungsfonds für sechs Jahre
  • Erweiterung der Anspruchsberechtigten auf kommunale Behindertenbeauftragte und Mitglieder behindertenpolitischer Gremien
  • Bereitstellung von 400.000 Euro für das Haushaltsjahr 2026

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