Polizei mahnt zu sicherem Umgang mit Feuerwerk in Delmenhorst und Umgebung
Niedersachsen - Regional - aktuelle Fakten und Einordnung
Gesellschaftliche Sicherheit in Delmenhorst zu Feiertagen
Delmenhorst () – Die Polizeiinspektion Delmenhorst/Oldenburg-Land/Wesermarsch hat mit Blick auf die bevorstehenden Feiertage an einen verantwortungsvollen Umgang mit Feuerwerkskörpern appelliert. Jedes Jahr komme es durch unsachgemäße Verwendung zu schweren Verletzungen, Bränden und Sachschäden, teilte die Behörde mit.
Grundsätzlich unterteile das Sprengstoffgesetz Knallkörper in drei Kategorien: ganzjährig erhältliches Kleinfeuerwerk (F1), Mittelfeuerwerk (F2), das nur an Erwachsene und vom 29. bis 31. Dezember verkauft werden darf, sowie Großfeuerwerk (F3/F4), das einer behördlichen Erlaubnis bedarf.
Für die Allgemeinheit seien vor allem die Kategorien F1 und F2 relevant. Die Polizei bat um die Beachtung zentraler Sicherheitshinweise.
Dazu gehöre, nur zugelassenes Feuerwerk mit CE-Kennzeichnung zu verwenden, die Gebrauchsanweisung zu beachten und Knallkörper weder in der Hand noch in Menschennähe zu zünden. Feuerwerk dürfe nicht auf Personen, Tiere oder in Menschenmengen geworfen werden, und lokale Verbote sowie zeitliche Einschränkungen müssten beachtet werden.
Das Abbrennen von F2-Feuerwerk ist nur am 31. Dezember und 1. Januar erlaubt.
Verboten und besonders gefährlich seien nicht zugelassene Feuerwerkskörper wie sogenannte Polenböller, die schwerste Verletzungen verursachen könnten. Eltern wurden gebeten, besonders auf ihre Kinder zu achten, und es wurde um Rücksicht auf Tiere gebeten.
Bei Verstößen gegen die Vorschriften, etwa dem Zünden verbotener Knallkörper oder dem gezielten Gefährden von Menschen, solle sich die Bevölkerung umgehend an die Polizei wenden.
| Text-/Bildquelle: | Übermittelt durch www.dts-nachrichtenagentur.de |
| Bildhinweis: | Polizei (Archiv) |
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Welche neuen Fakten, Entscheidungen oder Änderungen nennt der Artikel?
- Appell an verantwortungsvollen Umgang mit Feuerwerkskörpern
- F2-Feuerwerk darf nur am 31. Dezember und 1. Januar abgebrannt werden
- Verboten sind nicht zugelassene Feuerwerkskörper wie Polenböller
Wen betrifft es und wie stark (Zielgruppen, Regionen, Zahlen, Fristen)?
- Zielgruppen: Allgemeinheit, Erwachsene, Eltern
- Regionen: Delmenhorst, Oldenburg-Land, Wesermarsch
- Zahlen/Fristen/Zeiträume: F2-Feuerwerk nur am 31. Dezember und 1. Januar erlaubt, F2 Verkauf nur vom 29. bis 31. Dezember
Welche Gründe, Ursachen, Hintergründe oder Auslöser werden genannt?
- Unsachgemäße Verwendung von Feuerwerkskörpern führt zu Verletzungen, Bränden und Sachschäden.
- Verkauf und Verwendung von Feuerwerk sind gesetzlich in Kategorien unterteilt, die unterschiedliche Sicherheitsanforderungen haben.
- Besondere Gefahren gehen von nicht zugelassenen Feuerwerkskörpern wie Polenböllern aus.
Was machen die Politik bzw. die Behörden jetzt konkret?
- Appell an verantwortungsvollen Umgang mit Feuerwerkskörpern
- Bereitstellung zentraler Sicherheitshinweise und Überwachung von Verstößen
- Aufforderung an die Bevölkerung, gefährliche Handlungen sofort der Polizei zu melden
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