Berliner Polizei richtet Silvester-Verbotszonen für Pyrotechnik und Waffen ein
Berlin - Regional - aktuelle Fakten und Einordnung
Sicherheitspolitik in Berlin zu Silvester
Berlin () – Die Berliner Polizei wird in der Silvesternacht in mehreren Stadtteilen das Mitführen und Verwenden von Feuerwerkskörpern sowie von Waffen und Messern verbieten. Das teilte die Polizei am Dienstag mit.
Die Maßnahmen gelten vom 31. Dezember ab 18:00 Uhr bis zum 1. Januar um 6:00 Uhr.
Die Verbotsbereiche für Pyrotechnik und Waffen liegen am Alexanderplatz in Mitte, im Steinmetzkiez in Schöneberg, auf einem Teil der Sonnenallee in Neukölln sowie auf der Admiralbrücke in Kreuzberg. Zusätzlich wird rund um die zentrale Silvesterveranstaltung am Brandenburger Tor, auf der Straße des 17. Juni und am Großen Stern eine Waffen- und Messerverbotszone eingerichtet, die auch den Großen Tiergarten, Teile des Hansaviertels und das Regierungsviertel umfasst.
Das Pyrotechnikverbot betrifft Gegenstände der Kategorien F2, F3 und F4 sowie illegale Feuerwerkskörper.
Erlaubt bleibt lediglich die Kategorie F1 mit Wunderkerzen oder Tischfeuerwerk. Das Waffenverbot umfasst alle Gegenstände im Sinne des Waffengesetzes sowie jegliche Messer, inklusive Küchenmesser.
Ausnahmen sind in einer Allgemeinverfügung geregelt, die im Amtsblatt für Berlin veröffentlicht wurde.
| Text-/Bildquelle: | Übermittelt durch www.dts-nachrichtenagentur.de |
| Bildhinweis: | Silvesterfeuerwerk am Berliner Fernsehturm |
Vier Bürgerfragen. Klare Antworten.
Welche neuen Fakten, Entscheidungen oder Änderungen nennt der Artikel?
- Mitführen und Verwenden von Feuerwerkskörpern sowie Waffen und Messern in mehreren Stadtteilen verboten
- Verbotszeitraum: 31. Dezember 18:00 Uhr bis 1. Januar 6:00 Uhr
- Verbotsbereiche: Alexanderplatz, Steinmetzkiez, Sonnenallee, Admiralbrücke, Brandenburger Tor, Straße des 17. Juni, Großer Stern, Großer Tiergarten, Hansaviertel, Regierungsviertel
Wen betrifft es und wie stark (Zielgruppen, Regionen, Zahlen, Fristen)?
- Betroffene: Feuerwerksbenutzer, Waffenbesitzer, allgemein die Öffentlichkeit
- Regionen: Alexanderplatz, Steinmetzkiez, Sonnenallee, Admiralbrücke, Brandenburger Tor, Straße des 17. Juni, Großer Stern, Großer Tiergarten, Hansaviertel, Regierungsviertel
- Zeitraum: 31. Dezember, 18:00 Uhr bis 1. Januar, 6:00 Uhr
Welche Gründe, Ursachen, Hintergründe oder Auslöser werden genannt?
- Erhöhung der Sicherheitsmaßnahmen für Silvesterfeierlichkeiten
- Verbot von Feuerwerkskörpern und Waffen zur Vermeidung von Verletzungen und Störungen
- Einrichtung spezifischer Verbotszonen in stark frequentierten Feierbereichen
Was machen die Politik bzw. die Behörden jetzt konkret?
- Verbote für Feuerwerkskörper, Waffen und Messer in bestimmten Stadtteilen und Bereichen.
- Gültigkeit der Maßnahmen vom 31. Dezember, 18:00 Uhr bis 1. Januar, 6:00 Uhr.
- Erlaubt sind nur Wunderkerzen und Tischfeuerwerk der Kategorie F1.
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