Auflösungsvertrag mit Achmed Großer unterzeichnet

23. Dezember 2025

Regional - Sachsen-Anhalt - aktuelle Fakten und Einordnung

Verwaltung und Recht in Halle

Halle () – Achmed Großer hat im gegenseitigen Einvernehmen einen Auflösungsvertrag über seinen Arbeitsvertrag mit der Stadt Halle unterzeichnet. Dies teilte der Oberbürgermeister der Stadt mit.

Der Vertrag tritt zum 31. Januar in Kraft, Großer wird jedoch mit sofortiger Wirkung von seinem Arbeitsverhältnis freigestellt und erhält bis zu diesem Datum weiterhin sein Entgelt.

Die Staatsanwaltschaft prüft im Zusammenhang mit Achmed Großer Vorgänge und Unterlagen auf strafrechtliche Relevanz. Parallel dazu untersucht das Landesverwaltungsamt dienstrechtliche Sachverhalte.

Die Stadtverwaltung hat bereits eine Prüfung nach den geltenden arbeitsrechtlichen und dienstrechtlichen Vorgaben eingeleitet.

Diese Entwicklungen folgen einem Gespräch, das am Dienstag, dem 23. Dezember, stattfand. Die Stadt Halle wird die Öffentlichkeit über weitere Fortschritte in dieser Angelegenheit informieren.

Text-/Bildquelle: Übermittelt durch www.dts-nachrichtenagentur.de
Bildhinweis: Rathaus in Halle (Archiv)

Vier Bürgerfragen. Klare Antworten.

Welche neuen Fakten, Entscheidungen oder Änderungen nennt der Artikel?

  • Achmed Großer hat einen Auflösungsvertrag mit der Stadt Halle unterzeichnet.
  • Der Vertrag tritt am 31. Januar in Kraft, Großer wird jedoch sofort freigestellt.
  • Die Staatsanwaltschaft und das Landesverwaltungsamt prüfen relevante Vorgänge und Unterlagen.

Wen betrifft es und wie stark (Zielgruppen, Regionen, Zahlen, Fristen)?

  • Achmed Großer, Stadt Halle
  • Freistellung ab sofort, Vertrag bis 31. Januar
  • Ermittlungen durch Staatsanwaltschaft und Landesverwaltungsamt

Welche Gründe, Ursachen, Hintergründe oder Auslöser werden genannt?

  • Auflösungsvertrag über Arbeitsvertrag von Achmed Großer unterzeichnet
  • Staatsanwaltschaft prüft strafrechtliche Relevanz von Vorgängen und Unterlagen
  • Landesverwaltungsamt untersucht dienstrechtliche Sachverhalte

Was machen die Politik bzw. die Behörden jetzt konkret?

  • Prüfung von Vorgängen und Unterlagen durch die Staatsanwaltschaft auf strafrechtliche Relevanz
  • Untersuchung dienstrechtlicher Sachverhalte durch das Landesverwaltungsamt
  • Einleitung einer Prüfung durch die Stadtverwaltung nach arbeitsrechtlichen und dienstrechtlichen Vorgaben
Deutsche Textservice Nachrichtenagentur GmbH