30-Jähriger begeht Suizid in JVA Nord-Brandenburg

23. Dezember 2025

Brandenburg - Regional - aktuelle Fakten und Einordnung

Gesellschaft: Suizid im Gefängnis Neuruppin

Neuruppin () – Ein 30-jähriger Untersuchungsgefangener hat in der Justizvollzugsanstalt Nord- Suizid begangen. Das teilte das Brandenburger Justizministerium am Dienstag mit.

Der Mann hatte sich seit dem 8. November in der Teilanstalt Neuruppin-Wulkow in Untersuchungshaft befunden.

In der Nacht zum 13. Dezember wurde er stranguliert in seinem Haftraum aufgefunden. Trotz sofortiger Wiederbelebungsmaßnahmen erlag er seinen Verletzungen bereits am 16. Dezember im Krankenhaus, wie erst nun mitgeteilt wurde.

Nach aktuellen Erkenntnissen gibt es keine Hinweise auf ein Fremdverschulden.

Das Ministerium hat die Suizidpräventionsbeauftragte des Landesbrandenburgischen Justizvollzugs um eine Überprüfung des Falles gebeten.

Hinweis: Bei Suizidgedanken ist rund um die Uhr die Telefonseelsorge erreichbar. Kostenlos unter 0800 111 0 111.

Text-/Bildquelle: Übermittelt durch www.dts-nachrichtenagentur.de
Bildhinweis: Gefängnis (Archiv)

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Welche neuen Fakten, Entscheidungen oder Änderungen nennt der Artikel?

  • 30-jähriger Untersuchungsgefangener beging Suizid in der Justizvollzugsanstalt Nord-Brandenburg.
  • Gefangener befand sich seit 8. November in Untersuchungshaft, wurde am 13. Dezember stranguliert aufgefunden.
  • Brandenburger Justizministerium hat Suizidpräventionsbeauftragte um Überprüfung des Falles gebeten.

Wen betrifft es und wie stark (Zielgruppen, Regionen, Zahlen, Fristen)?

  • Betroffen: 30-jähriger Untersuchungsgefangener
  • Region: Neuruppin, Brandenburg
  • Zeitraum: Untersuchungshaft seit 8. November, Suizid am 13. Dezember, Tod am 16. Dezember

Welche Gründe, Ursachen, Hintergründe oder Auslöser werden genannt?

  • 30-jähriger Untersuchungsgefangener in Haft
  • Strangulierung im Haftraum, Suizidgedanken vermutlich
  • Keine Hinweise auf Fremdverschulden

Was machen die Politik bzw. die Behörden jetzt konkret?

  • Justizministerium hat Suizidpräventionsbeauftragte zur Überprüfung des Falles beauftragt
  • Es gibt keine Hinweise auf Fremdverschulden
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