BKA will mehr Befugnisse im Kampf gegen Cyberkriminalität

29. Dezember 2025

Vermischtes - aktuelle Fakten und Einordnung

Cyberkriminalität: BKA fordert neue Befugnisse in Deutschland

() – Das Bundeskriminalamt (BKA) fordert im Kampf gegen Cyberkriminalität mehr Befugnisse. „Wir dürfen beispielsweise bei Cyberangriffen keine gefahrenabwehrenden Maßnahmen durchführen, wenn es nicht um den internationalen Terrorismus geht“, sagte BKA-Präsident Holger Münch dem „Tagesspiegel“. Derzeit dürfe das BKA nur im Zuge der Strafverfolgung vorgehen. „Ich denke nicht, dass das noch zeitgemäß ist“, sagte Münch.

Der BKA-Präsident argumentierte: „In der realen Welt ist die Aufgabe der Polizei zur Gefahrenabwehr, also die Verhinderung von Schäden an Personen, Sachen und der Umwelt, nichts Besonderes.“ Aber: „In der digitalen Welt fehlen der Polizei, so auch dem BKA, passende Befugnisse.“

Münch forderte dementsprechend: „Wir brauchen daher zur Stärkung der Cybersicherheit dringend rechtliche Grundlagen im BKA-Gesetz, um Gefahrenabwehr in herausragenden Cybersachverhalten zielgerichtet umsetzen zu können.“ Nur so könne man Cyberangriffen auf Bundesebene erfolgreich begegnen.

Text-/Bildquelle: Übermittelt durch www.dts-nachrichtenagentur.de
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  • Derzeit nur Maßnahmen bei internationalem Terrorismus erlaubt.
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  • Notwendigkeit rechtlicher Grundlagen im BKA-Gesetz zur Stärkung der Cybersicherheit.
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