Rheinland-Pfalz sieht sich für Ganztagsanspruch ab 2026 gerüstet

29. Dezember 2025

Regional - Rheinland-Pfalz - aktuelle Fakten und Einordnung

Bildung und Betreuung in Rheinland-Pfalz

() – sieht sich gut vorbereitet für den ab dem Schuljahr 2026/2027 geltenden Rechtsanspruch auf Ganztagsbetreuung für alle Erstklässler. Das teilte Bildungsminister Sven Teuber mit und verwies auf den aktuellen Bericht an die Bundesregierung, der die Bildungs- und Betreuungsangebote des Landes positiv bewertet.

Der dritte Bericht zum Ganztagsförderungsgesetz beleuchtet in diesem Jahr besonders die Elternperspektive.

Der Anteil der Grundschulkinder in Rheinland-Pfalz, die ein Ganztagsangebot nutzen, ist von 52 Prozent im Jahr 2023 auf 55 Prozent in diesem Jahr gestiegen. Damit liegt das Land nahe am Bundesdurchschnitt von 57 Prozent, was deutschlandweit etwa 1,9 Millionen Kindern entspricht.

Teuber betonte, die Angebote unterstützten die persönliche Entwicklung der Kinder und entlasteten Familien durch wohnortnahe Betreuung.

Bis zum Schuljahr 2029/2030 haben laut Gesetz alle Grundschulkinder Anspruch auf eine täglich achtstündige Förderung. Rheinland-Pfalz hatte bereits 2002 mit dem Ausbau schulischer Ganztagsangebote begonnen und seitdem über 2,15 Milliarden Euro investiert.

Vom Bund erhält das Land zusätzlich rund 132,5 Millionen Euro aus dem Investitionsprogramm ‚Ganztagsausbau‘. Eltern beschreiben den Ganztag in Befragungen als positive Selbstverständlichkeit zur Vereinbarkeit von Beruf und Familie.

Siehe auch:  Sachsen-Anhalts Ministerpräsident fordert Ausreise junger Ukrainer

Text-/Bildquelle: Übermittelt durch www.dts-nachrichtenagentur.de
Bildhinweis: Kinder in einer Schule (Archiv)

Vier Bürgerfragen. Klare Antworten.

Welche neuen Fakten, Entscheidungen oder Änderungen nennt der Artikel?

  • Rheinland-Pfalz ist gut vorbereitet auf den Rechtsanspruch auf Ganztagsbetreuung ab Schuljahr 2026/2027.
  • Der Anteil der Grundschulkinder, die Ganztagsangebote nutzen, ist von 52% auf 55% gestiegen.
  • Bis Schuljahr 2029/2030 haben alle Grundschulkinder Anspruch auf täglich achtstündige Förderung.

Wen betrifft es und wie stark (Zielgruppen, Regionen, Zahlen, Fristen)?

  • Betroffene: Grundschulkinder in Rheinland-Pfalz
  • Zielgruppen: Erstklässler, Familien mit Berufstätigkeit
  • Fristen: Rechtsanspruch ab Schuljahr 2026/2027, Anspruch bis Schuljahr 2029/2030

Welche Gründe, Ursachen, Hintergründe oder Auslöser werden genannt?

  • Rechtsanspruch auf Ganztagsbetreuung für Erstklässler ab 2026/2027
  • Steigerung der Nutzung von Ganztagsangeboten von 52% auf 55%
  • Investitionen von über 2,15 Milliarden Euro seit 2002 in Ganztagsangebote

Was machen die Politik bzw. die Behörden jetzt konkret?

  • Förderung von Ganztagsbetreuung für Erstklässler ab Schuljahr 2026/2027.
  • Investitionen von über 2,15 Milliarden Euro in schulische Ganztagsangebote seit 2002.
  • Zusätzliche 132,5 Millionen Euro aus dem Bund für den Ganztagsausbau.
Deutsche Textservice Nachrichtenagentur GmbH
Letzte Artikel von Deutsche Textservice Nachrichtenagentur GmbH (Alle anzeigen)