Polizei bereitet sich mit zahlreichen Kräften auf Silvesternacht in München vor

30. Dezember 2025

Bayern - Regional - aktuelle Fakten und Einordnung

Gesellschaftliche Sicherheit in München zu Silvester

() – Das Polizeipräsidium München hat seine Vorbereitungen für den bevorstehenden Jahreswechsel abgeschlossen. Wie die Polizei mitteilte, wird sie ab Mittwoch mit einem umfangreichen Aufgebot im gesamten Stadtgebiet im Einsatz sein, um für Sicherheit zu sorgen.

Neben regulären Kräften werden auch Einheiten der Einsatzhundertschaften und der Bayerischen Bereitschaftspolizei eingesetzt, wobei ein besonderer Fokus auf den innerstädtischen Bereichen liege.

Die Beamten werden dabei die Einhaltung der städtischen Allgemeinverfügungen überwachen. In der Altstadt gilt von 21:00 Uhr am 31. Dezember bis 02:00 Uhr am 1. Januar ein vollständiges Feuerwerksverbot.

Innerhalb des Mittleren Rings ist das Abbrennen von Böllern an beiden Tagen untersagt, und auch im Umkreis des Tierparks Hellabrunn gilt ein striktes Abbrennverbot zum Schutz der Tiere.

Die Polizei appelliert an alle Feiernden, sich verantwortungsbewusst zu verhalten, den Anweisungen der Einsatzkräfte Folge zu leisten und bei Notfällen den Polizeinotruf 110 zu wählen.

Text-/Bildquelle: Übermittelt durch www.dts-nachrichtenagentur.de
Bildhinweis: Polizei (Archiv)

Vier Bürgerfragen. Klare Antworten.

Wen betrifft es und wie stark (Zielgruppen, Regionen, Zahlen, Fristen)?

  • Zielgruppe: Feiernde in München
  • Region: München, insbesondere Altstadt und Bereiche innerhalb des Mittleren Rings
  • Zeitraum: 31. Dezember, 21:00 Uhr bis 1. Januar, 02:00 Uhr (Feuerwerksverbot)

Welche Gründe, Ursachen, Hintergründe oder Auslöser werden genannt?

  • Sicherheitsmaßnahmen zum Jahreswechsel
  • Vollständiges Feuerwerksverbot in der Altstadt
  • Abbrennverbot von Böllern innerhalb des Mittleren Rings und um den Tierpark Hellabrunn

Was machen die Politik bzw. die Behörden jetzt konkret?

  • Umfangreiches Polizeiaufgebot im gesamten Stadtgebiet ab Mittwoch
  • Überwachung der Einhaltung von städtischen Allgemeinverfügungen
  • Vollständiges Feuerwerksverbot in der Altstadt und Abbrennverbot im Mittleren Ring und beim Tierpark Hellabrunn

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