Tarifvertrag für Steinmetze in Rheinland-Pfalz für allgemeinverbindlich erklärt

5. Januar 2026

Regional - Rheinland-Pfalz - aktuelle Fakten und Einordnung

Wirtschaft: Tarifvertrag im Steinmetzhandwerk Rheinland-Pfalz

() – Arbeitsministerin Dörte Schall hat den Lohn- und Gehaltstarifvertrag für das Steinmetz- und Steinbildhauerhandwerk für für allgemeinverbindlich erklärt. Das teilte das Ministerium für Arbeit, Soziales, Transformation und Digitalisierung am Montag mit.

Die Regelung tritt rückwirkend zum 1. Januar in Kraft und wird in den kommenden Tagen im Bundesanzeiger veröffentlicht.

Die Allgemeinverbindlicherklärung sichert nach Angaben der Ministerin faire Löhne und Wettbewerbsbedingungen in dem Handwerk und schützt vor Lohndumping. Die Beschäftigten und auch die tarifgebundenen Unternehmen profitierten davon, dass faire Bedingungen für alle gelten, sagte Schall.

In dem Beruf, der Tradition, Fachwissen und körperlich anspruchsvolle Arbeit vereine, habe die Fachkräftesicherung eine große Bedeutung.

Der Tarifvertrag betrifft knapp 600 Arbeitnehmer in Rheinland-Pfalz und legt Stundenlöhne zwischen 13,26 und 21,86 Euro fest. Den Antrag auf Allgemeinverbindlicherklärung stellten gemeinsam der Landesinnungsverband des Steinmetz- und Steinbildhauerhandwerks , der Landesinnungsverband Rheinland-Pfalz sowie die Industriegewerkschaft Bauen-Agrar-Umwelt.

Der rheinland-pfälzische Tarifausschuss hatte die Maßnahme empfohlen.

Text-/Bildquelle: Übermittelt durch www.dts-nachrichtenagentur.de
Bildhinweis: Dörte Schall

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  • Stundenlöhne zwischen 13,26 und 21,86 Euro werden festgelegt.

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  • betrifft knapp 600 Arbeitnehmer in Rheinland-Pfalz
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Deutsche Textservice Nachrichtenagentur GmbH