Geringer Zuspruch für elektronische Patientenakte

7. Januar 2026

Vermischtes - aktuelle Fakten und Einordnung

Gesundheit: Geringe Nutzung der ePA in Deutschland

() – Nur ein Bruchteil der gesetzlich Versicherten nutzt aktiv die digitale Patientenakte (ePA), um die eigenen Gesundheitsdaten einzusehen, ältere Dokumente hochzuladen oder die Zugriffsmöglichkeiten von Ärzten zu beschränken. Das hat eine Umfrage des „Redaktionsnetzwerks “ bei mehreren großen Krankenkassen ergeben, die zusammen weit über die Hälfte des Marktes abdecken.

Bei ihnen ist der Anteil der aktiven Nutzer im Verhältnis zur Zahl der angelegten E-Akten seit Juli 2025 lediglich um einen Prozentpunkt auf nunmehr 3,6 Prozent gestiegen. Damit haben sich die Hoffnungen nicht erfüllt, dass die seit Oktober 2025 für Praxen und Kliniken geltende Verpflichtung zur Befüllung der E-Akte mit relevanten Dokumenten zu einem deutlichen Anstieg der aktiven Nutzer führt.

Bei der Techniker Krankenkasse (TK), der größten deutschen Kasse mit rund 11,5 Millionen angelegten ePA, nutzen aktuell rund 850.000 Versicherte aktiv die elektronische Akte. Das sind lediglich 100.000 Nutzer mehr als noch im Juli 2025. Die Barmer hat nach eigenen Angaben rund acht Millionen angelegte ePAs und derzeit etwa 440.000 aktive Nutzer. Das ist ein Zuwachs von rund 190.000 Versicherten. Bei den elf Allgemeinen Ortskrankenkassen (AOK) mit rund 26 Millionen bestehenden E-Akten haben inzwischen rund 365.000 Versicherte die persönliche Gesundheits-ID angelegt, die ihnen den Zugriff auf die ePA ermöglicht. Das sind 165.000 Versicherte mehr als noch im Sommer 2025.

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Nach einer Reform der Ampelkoalition haben die gesetzlichen Krankenkassen Anfang 2025 automatisch für alle Versicherten, die nicht widersprochen haben, eine ePA angelegt. Das trifft für etwa 70 der gut 75 Millionen Versicherten zu. Seit dem 1. Oktober 2025 sind Praxen und Krankenhäuser verpflichtet, alle relevanten Behandlungsdaten – das sind unter anderem Labor- und Bildbefunde, Arzt- und Entlassbriefe oder OP-Berichte – in der Akte abzuspeichern. Patienten können sich über eine App ihrer Kasse in die ePA einloggen, müssen es aber nicht. Nur dann kann aber online festgelegt werden, welche Ärzte welche Daten sehen können.

Text-/Bildquelle: Übermittelt durch www.dts-nachrichtenagentur.de
Bildhinweis: Behandlungszimmer beim Arzt (Archiv)

Vier Bürgerfragen. Klare Antworten.

Welche neuen Fakten, Entscheidungen oder Änderungen nennt der Artikel?

  • Nur 3,6 Prozent der gesetzlich Versicherten nutzen aktiv die digitale Patientenakte (ePA).
  • Seit Juli 2025 gab es einen Anstieg aktiver Nutzer um nur 100.000 bei der Techniker Krankenkasse.
  • Ab 1. Oktober 2025 sind Praxen und Krankenhäuser verpflichtet, relevante Behandlungsdaten in der ePA zu speichern.

Wen betrifft es und wie stark (Zielgruppen, Regionen, Zahlen, Fristen)?

  • Betroffene: Gesetzlich Versicherte in Deutschland, etwa 75 Millionen
  • Nutzung: Aktive Nutzung der ePA beträgt nur 3,6%, 850.000 von 11,5 Millionen bei TK, 440.000 von 8 Millionen bei Barmer, 365.000 von 26 Millionen bei AOK
  • Fristen: Verpflichtung zur Befüllung der ePA seit 1. Oktober 2025, automatische Anlage der ePA Anfang 2025

Welche Gründe, Ursachen, Hintergründe oder Auslöser werden genannt?

  • Geringe aktive Nutzung der digitalen Patientenakte (ePA) bei gesetzlich Versicherten.
  • Nur 3,6 Prozent der Versicherten nutzen ePA aktiv, trotz verpflichtender Befüllung durch Praxen und Kliniken.
  • Automatische Erstellung der ePA für etwa 70 Millionen Versicherte durch gesetzliche Krankenkassen ohne Widerspruch.

Was machen die Politik bzw. die Behörden jetzt konkret?

  • Anstieg der aktiven Nutzer der digitalen Patientenakte von 2,6% auf 3,6% seit Juli 2025.
  • Verpflichtung der Praxen und Kliniken seit Oktober 2025 zur Befüllung der ePA mit relevanten Behandlungsdaten.
  • Automatische Anlage der ePA für gesetzlich Versicherte, die nicht widersprochen haben, seit Anfang 2025.
Deutsche Textservice Nachrichtenagentur GmbH