Wasserschutzpolizei warnt vor Betreten der Eisflächen am Bodensee

7. Januar 2026

Baden-Württemberg - Regional - aktuelle Fakten und Einordnung

Gefahren durch Eisflächen am Bodensee

Konstanz () – Die Wasserschutzpolizei am Bodensee warnt eindringlich davor, zugefrorene Wasserflächen zu betreten. Trotz der anhaltenden Kälte und der Bildung erster Eisdecken, etwa im Markelfinger Winkel und im Gnadensee bei Konstanz, sei die Lage gefährlich, teilte die Polizei am Mittwoch mit.

Bereits auf einer Breite von rund 600 Metern sei die Bucht am Gnadensee zugefroren, was erste Passanten zum Betreten und Eislaufen verleitet habe.

Die Polizei führt zwar regelmäßig Messungen der Eisdicke durch, veröffentlicht die Werte aber bewusst nicht, um keinen falschen Anreiz zu schaffen. Die Tragfähigkeit des Eises könne lokal sehr unterschiedlich sein.

Neben der akuten Einbruchgefahr, die zu Unterkühlung oder Ertrinken führen kann, werde die Sturzgefahr auf dem harten Eis oft unterschätzt. Natürliche Eisflächen seien uneben, mit Rissen und verdeckten Stolperfallen, was zu schweren Verletzungen wie Knochenbrüchen führen könne.

Besonders tückisch sei, dass die Wassertiefe, etwa im Gnadensee, mit der Entfernung vom Ufer rasch zunehme.

Ein Einbruch stelle ein immenses Risiko auch für Helfer dar, da das Eis an Bruchstellen instabil sei und eine Rettung aus dem Wasser sehr schwierig gestalte. Bislang habe es in dieser Saison keine Unfälle gegeben, das Betreten der Eisflächen erfolge jedoch grundsätzlich auf eigene Gefahr.

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In Naturschutzgebieten sei das Betreten der Schilfgürtel gesetzlich streng verboten.

Text-/Bildquelle: Übermittelt durch www.dts-nachrichtenagentur.de
Bildhinweis: Polizei

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Welche neuen Fakten, Entscheidungen oder Änderungen nennt der Artikel?

  • Wasserschutzpolizei warnt vor Betreten von zugefrorenen Wasserflächen am Bodensee.
  • Erste Eisdecken im Markelfinger Winkel und Gnadensee festgestellt.
  • Betreten der Eisflächen erfolgt auf eigene Gefahr; in Naturschutzgebieten ist das Betreten der Schilfgürtel verboten.

Wen betrifft es und wie stark (Zielgruppen, Regionen, Zahlen, Fristen)?

  • betrifft Passanten und Eisläufer am Bodensee
  • Warnung vor akuten Risiken wie Unterkühlung und Ertrinken
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  • Gefahr des Einbruchs ins Eis und mögliche Unterkühlung oder Ertrinken
  • Sturzgefahr durch unebenes und rissiges Eis, das zu schweren Verletzungen führen kann
  • Anstieg der Wassertiefe mit der Entfernung vom Ufer, was das Risiko erhöht

Was machen die Politik bzw. die Behörden jetzt konkret?

  • Warnung vor dem Betreten von zugefrorenen Wasserflächen
  • Durchführung regelmäßiger Messungen der Eisdicke, aber keine Veröffentlichung der Werte
  • Hinweis auf die Gefahren wie Sturz- und Einbruchgefahr sowie gesetzliches Verbot in Naturschutzgebieten

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