Palästinenser-Klagen gegen Waffenlieferungen an Israel abgewiesen
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Rechtsprechung zu Waffenexporten aus Berlin
Berlin () – Das Verwaltungsgericht Berlin hat mehrere Klagen von Palästinensern gegen Ausfuhrgenehmigungen für Kriegswaffen an Israel aus prozessualen Gründen abgewiesen. Das teilte das Gericht am Mittwoch mit.
Die Klage eines im Gazastreifen lebenden Palästinensers, der die Bundesrepublik Deutschland verpflichten wollte, Genehmigungen für Waffenlieferungen an Israel zu versagen, wurde als unzulässig erklärt. Der Kläger hatte argumentiert, dass die Genehmigungspraxis der Bundesregierung gegen völkerrechtliche Verpflichtungen verstoße, da Israel die Waffen völkerrechtswidrig einsetze.
Ein weiteres Verfahren, in dem vier im Gazastreifen lebende Palästinenser die Aufhebung einer Genehmigung zur Ausfuhr von 3.000 Panzerabwehrwaffen nach Israel forderten, wurde ebenfalls abgewiesen. Die Kläger hatten ihre Klage nach dem vollständigen Export der Waffen umgestellt und begehrten die Feststellung der Rechtswidrigkeit der Genehmigung. Das Gericht sah jedoch keine konkrete Wiederholungsgefahr, da sich die Situation im Gaza-Konflikt seit Herbst 2023 maßgeblich geändert habe.
In beiden Fällen entschied die 4. Kammer des Verwaltungsgerichts, dass keine gerichtliche Entscheidung erforderlich sei, da die Bundesregierung ihre Genehmigungspraxis geändert habe und derzeit keine Genehmigungen für die Ausfuhr von Kriegswaffen erteilt würden. Gegen die Urteile kann jeweils der Antrag auf Zulassung der Berufung beim Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg gestellt werden (Urteile der 4. Kammer vom 12. November 2025 (VG 4 K 45/24 und VG 4 K 130/24).
| Text-/Bildquelle: | Übermittelt durch www.dts-nachrichtenagentur.de |
| Bildhinweis: | Staatsanwaltschaft und Verwaltungsgericht (Archiv) |
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