Brandenburg hebt Tierseuchen-Verfügung auf
Brandenburg - Regional - aktuelle Fakten und Einordnung
Tierseuchenbekämpfung in Brandenburg an der Havel
Brandenburg an der Havel () – Die Stadt Brandenburg an der Havel hat eine Allgemeinverfügung zur Bekämpfung von Tierseuchen aufgehoben. Das teilte die Stadtverwaltung am Freitag mit.
Die Verfügung war Ende Oktober 2025 erlassen worden.
Die betroffene Verordnung trug die Nummer 22/2025 im Amtsblatt und galt seit dem 28. Oktober des vergangenen Jahres. Mit Wirkung zum heutigen 9. Januar ist sie nun außer Kraft gesetzt.
Die genauen Gründe für die Aufhebung wurden in der Mitteilung nicht detailliert erläutert.
Die vollständige Pressemitteilung der Stadtverwaltung ist auf der Internetseite der Stadt Brandenburg veröffentlicht. Interessierte können dort weitere Informationen zu dem Thema einsehen.
Vier Bürgerfragen. Klare Antworten.
Welche neuen Fakten, Entscheidungen oder Änderungen nennt der Artikel?
- Allgemeinverfügung zur Bekämpfung von Tierseuchen aufgehoben
- Verfügung trug die Nummer 22/2025 und galt seit 28. Oktober 2025
- Aufhebung tritt mit Wirkung zum 9. Januar in Kraft
Wen betrifft es und wie stark (Zielgruppen, Regionen, Zahlen, Fristen)?
- Stadt Brandenburg an der Havel
- Allgemeinverfügung zur Bekämpfung von Tierseuchen, aufgehoben am 9. Januar
- Verordnung trug die Nummer 22/2025, galt seit 28. Oktober 2025
Welche Gründe, Ursachen, Hintergründe oder Auslöser werden genannt?
- Aufhebung der Allgemeinverfügung zur Bekämpfung von Tierseuchen
- Erlass der Verfügung Ende Oktober 2025
- Keine detaillierten Gründe für die Aufhebung genannt
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- Allgemeinverfügung zur Bekämpfung von Tierseuchen aufgehoben
- Verfügung trug die Nummer 22/2025
- Informationen zur Aufhebung auf der Internetseite der Stadt verfügbar
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