Bundesverfassungsgericht bestätigt Verurteilung wegen Sitzblockade

13. November 2025

Vermischtes - aktuelle Fakten und Einordnung

Gesellschaft: Gerichtsurteil zu Versammlungsfreiheit in Karlsruhe

() – Das Bundesverfassungsgericht hat am Donnerstag eine Verfassungsbeschwerde gegen eine strafrechtliche Verurteilung nach dem Versammlungsgesetz zurückgewiesen.

Der Beschwerdeführer hatte im Rahmen einer Gegendemonstration in Freiburg an einer Sitzblockade teilgenommen und dadurch die angemeldete Versammlung einer religiösen Gruppierung blockiert. Seine Verurteilung und die Geldstrafe wegen „grober Störung“ bleiben bestehen.

Das Bundesverfassungsgericht argumentierte, das Interesse der Teilnehmer der Gegenversammlung, ihre Versammlung gerade in einer grob störenden Art und Weise abhalten zu können, müsse gegenüber dem Interesse der Teilnehmer der Ausgangsversammlung, ihre Versammlung überhaupt durchführen zu können, zurücktreten. Es sei für den Prozess der freien Meinungsbildung in einem demokratischen Gemeinwesen von zentraler Bedeutung, dass das Recht, seine Meinung gemeinschaftlich mit anderen öffentlich kundzutun, nicht zum Mittel wird, um Menschen mit anderen Überzeugungen an der Wahrnehmung desselben Rechts zu hindern.

Text-/Bildquelle: Übermittelt durch www.dts-nachrichtenagentur.de
Bildhinweis: Bundesverfassungsgericht (Archiv)

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  • Geldstrafe wegen "grober Störung" bleibt bestehen
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  • Betroffen: Teilnehmer von Versammlungen und Gegendemonstrationen
  • Region: Karlsruhe, Freiburg
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  • Verfassungsbeschwerde gegen strafrechtliche Verurteilung nach dem Versammlungsgesetz
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  • Verfassungsbeschwerde gegen eine strafrechtliche Verurteilung zurückgewiesen
  • Geldstrafe wegen "grober Störung" bleibt bestehen
  • Schutz der Versammlungsfreiheit der Ausgangsversammlung betont
Deutsche Textservice Nachrichtenagentur GmbH
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