Handwerkspräsident kritisiert Erbschaftsteuerpläne der SPD

13. Januar 2026

Politik - aktuelle Fakten und Einordnung

Wirtschaftliche Bedenken zur Erbschaftsteuerreform in Berlin

() – Der Zentralverband des Deutschen Handwerks (ZDH) hat die Erbschaftsteuerpläne der SPD scharf kritisiert. „Finger weg vom Betriebsvermögen“, sagte ZDH-Präsident Jörg Dittrich dem „Handelsblatt“ (Mittwochsausgabe). „Bevor über Änderungen an der Erbschaftsteuer diskutiert wird, sollte zunächst das Urteil des Bundesverfassungsgerichts abgewartet werden.“

Die SPD hat am Dienstag ihr Konzept für eine Erbschaftsteuerreform vorgestellt. Große Vermögen sollen stärker belastet und kleine und mittlere Erbschaften entlastet werden. Dies sei eine Frage der Gerechtigkeit, heißt es von der SPD.

„Gerechtigkeit bedeutet, einen klaren Unterschied zu machen zwischen einer geerbten Yacht oder Immobilie und einem Betrieb, der Verantwortung für Beschäftigte und Auszubildende trägt“, so der Handwerkspräsident. Die Verschonung von Betriebsvermögen sei richtig und müsse auf jeden Fall erhalten werden. Familiengeführte Handwerksbetriebe investierten ihr Vermögen in Werkstätten, Maschinen und Fahrzeuge, nicht in frei verfügbares Kapital. „Jede Einschränkung der Verschonungsregeln würde Nachfolgen gefährden, Betriebe belasten und die Fortführung der regionalen Wirtschaft schwächen“, warnte Dittrich.

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Text-/Bildquelle: Übermittelt durch www.dts-nachrichtenagentur.de
Bildhinweis: Haus des Deutschen Handwerks (Archiv)

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  • ZDH kritisiert die Erbschaftsteuerpläne der SPD.
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Wen betrifft es und wie stark (Zielgruppen, Regionen, Zahlen, Fristen)?

  • Betroffen: Familiengeführte Handwerksbetriebe
  • Region: Deutschland
  • Kritik an Erbschaftsteuerreform der SPD, insb. Verschonung von Betriebsvermögen

Welche Gründe, Ursachen, Hintergründe oder Auslöser werden genannt?

  • Kritik der ZDH an den Erbschaftsteuerplänen der SPD
  • Forderung nach Wahrung der Verschonung für Betriebsvermögen
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  • Abwarten des Urteils des Bundesverfassungsgerichts zur Erbschaftsteuer
  • Keine Einschränkung der Verschonungsregeln für Betriebsvermögen
  • Berücksichtigen der Verantwortung von Familienbetrieben für Beschäftigte und Auszubildende
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