Bundesgerichtshof verwirft Haftbeschwerde im Fall Nord Stream

15. Januar 2026

Vermischtes - aktuelle Fakten und Einordnung

Rechtslage zu Nord-Stream-Anschlägen in Karlsruhe

() – Der Bundesgerichtshof hat eine Haftbeschwerde des Hauptverdächtigen im Fall der Sprengstoffanschläge auf die Nord-Stream-Pipelines zurückgewiesen. Das teilte der BGH am Donnerstag mit. Der Beschuldigte ist seit seiner Auslieferung durch Ende November 2025 in inhaftiert.

Dem Mann wird vorgeworfen, in leitender Funktion als Besatzungsmitglied einer Segelyacht an der Sprengung der Pipelines am 26. September 2022 beteiligt gewesen zu sein. Im Haftbefehl wird ihm verfassungsfeindliche Sabotage in Tateinheit mit Herbeiführen einer Sprengstoffexplosion und Zerstörung von Bauwerken vorgeworfen. Der 3. Strafsenat des Bundesgerichtshofs sah den dringenden Tatverdacht und den Haftgrund der Fluchtgefahr als gegeben an.

Der Senat stellte klar, dass die allgemeine Funktionsträgerimmunität bei geheimdienstlich gesteuerten Gewaltakten nicht greift. Zudem könne sich der Beschuldigte nicht auf ein kriegsvölkerrechtliches Schädigungsrecht berufen, da die Pipelines zivile Objekte waren. Der Generalbundesanwalt ist für die Strafverfolgung zuständig, da die Tat die innere Sicherheit der Bundesrepublik beeinträchtigen könnte.

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Text-/Bildquelle: Übermittelt durch www.dts-nachrichtenagentur.de
Bildhinweis: Bundesgerichtshof (Archiv)

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Welche neuen Fakten, Entscheidungen oder Änderungen nennt der Artikel?

  • Haftbeschwerde des Hauptverdächtigen im Fall Nord-Stream-Anschläge zurückgewiesen
  • Beschuldigter seit November 2025 in deutscher Haft
  • Dringender Tatverdacht und Fluchtgefahr als Haftgründe bestätigt

Wen betrifft es und wie stark (Zielgruppen, Regionen, Zahlen, Fristen)?

  • Hauptverdächtiger im Fall der Sprengstoffanschläge auf Nord-Stream-Pipelines
  • Inhaftierung seit November 2025 in Deutschland
  • Vorwurf: verfassungsfeindliche Sabotage, Sprengstoffexplosion, Zerstörung von Bauwerken

Welche Gründe, Ursachen, Hintergründe oder Auslöser werden genannt?

  • Bundesgerichtshof wies Haftbeschwerde des Hauptverdächtigen zurück.
  • Verdächtiger wird an Sprengung der Nord-Stream-Pipelines beteiligt.
  • Anklagepunkte: verfassungsfeindliche Sabotage, Sprengstoffexplosion, Zerstörung von Bauwerken.

Was machen die Politik bzw. die Behörden jetzt konkret?

  • Haftbeschwerde des Hauptverdächtigen zurückgewiesen
  • Dringender Tatverdacht und Fluchtgefahr anerkannt
  • Generalbundesanwalt zuständig für Strafverfolgung
Deutsche Textservice Nachrichtenagentur GmbH
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