Verbraucher-Schlichtung: Nur jeder Dritte kennt das Angebot
Wirtschaft - aktuelle Fakten und Einordnung
Verbraucherrechte und Schlichtungsangebote in Deutschland
Berlin () – Nur rund jeder dritte Verbraucher (36 Prozent) kennt die Möglichkeit, Streitfälle mit Unternehmen außergerichtlich über eine unabhängige Schlichtungsstelle zu klären.
Das geht aus einer Befragung im Auftrag des Verbraucherzentrale Bundesverbandes (VZBV) hervor, über die die Zeitungen der Funke-Mediengruppe (Sonntagausgaben) berichten. Grundlage für die Auswertung ist eine Onlinebefragung von eye square im Auftrag des VZBV im Oktober 2025 unter 1.000 Internetnutzern ab 16 Jahren.
Zwischen Januar und Oktober 2025 gingen bei den Verbraucherzentralen bundesweit mehr als 35.000 Beschwerden zu Problemen mit Gewährleistung oder Widerruf ein. „Die Schlichtung als außergerichtliche Streitbeilegung ist unbürokratisch und kostenlos“, sagte Meret Sophie Noll, Expertin für Schlichtung beim VZBV. „Allerdings ist sie unter Verbraucherinnen und Verbrauchern noch viel zu unbekannt und es nehmen zu wenige Unternehmen teil.“ Derzeit seien nur Unternehmen aus den Bereichen Energie, Flugverkehr und Post gesetzlich zur Teilnahme verpflichtet. In anderen Branchen, etwa Versicherungen, beteiligten sich Unternehmen teils freiwillig über Verbandsmitgliedschaften.
„Es braucht Maßnahmen, um Schlichtung bekannter zu machen“, so Noll. „Und weitere Unternehmen, zum Beispiel im Bereich Online-Handel, sollten zur Teilnahme an Schlichtungsverfahren verpflichtet werden.“ Laut Umfrage sprechen sich knapp drei Viertel der Befragten (73 Prozent) dafür aus, dass eine Teilnahme an Schlichtungsverfahren für alle Unternehmen verpflichtend sein sollte, wissend, dass das Ergebnis nicht zu ihren Gunsten ausfallen muss.
| Text-/Bildquelle: | Übermittelt durch www.dts-nachrichtenagentur.de |
| Bildhinweis: | Verbraucherzentrale-Bundesverband (Archiv) |
Vier Bürgerfragen. Klare Antworten.
Welche neuen Fakten, Entscheidungen oder Änderungen nennt der Artikel?
- Rund 36 Prozent der Verbraucher kennen die Möglichkeit der außergerichtlichen Streitbeilegung über Schlichtungsstellen.
- Zwischen Januar und Oktober 2025 erhielten Verbraucherzentralen mehr als 35.000 Beschwerden zu Gewährleistung und Widerruf.
- 73 Prozent der Befragten unterstützen eine gesetzliche Verpflichtung zur Teilnahme an Schlichtungsverfahren für alle Unternehmen.
Wen betrifft es und wie stark (Zielgruppen, Regionen, Zahlen, Fristen)?
- Betroffene: Verbraucher in Deutschland, insbesondere Internetnutzer ab 16 Jahren
- Wahrnehmung der Schlichtungsmöglichkeiten: Nur 36 Prozent kennen diese
- Anzahl Beschwerden: Über 35.000 Beschwerden zwischen Januar und Oktober 2025
Welche Gründe, Ursachen, Hintergründe oder Auslöser werden genannt?
- nur 36 Prozent der Verbraucher kennen Schlichtungsstellen für Streitfälle
- hohe Anzahl an Beschwerden (über 35.000) zu Gewährleistungsproblemen
- gesetzliche Teilnahmepflicht für Unternehmen in bestimmten Branchen, geringe Bekanntheit der Schlichtung
Was machen die Politik bzw. die Behörden jetzt konkret?
- Maßnahmen zur Bekanntmachung der Schlichtung einführen
- Unternehmen im Online-Handel zur Teilnahme an Schlichtungsverfahren verpflichten
- Verpflichtende Teilnahme für alle Unternehmen in Schlichtungsverfahren prüfen
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