Generalbundesanwalt lehnt Ermittlungen gegen Syriens Präsidenten ab

17. Januar 2026

Politik - aktuelle Fakten und Einordnung

Politische Immunität im Syrien-Konflikt in Deutschland

() – Der Generalbundesanwalt beim Bundesgerichtshof lehnt Ermittlungen gegen den syrischen Übergangspräsidenten Ahmed al-Scharaa, der am Dienstag besucht und sowohl Bundespräsident Frank-Walter Steinmeier als auch Bundeskanzler Friedrich Merz (CDU) trifft, ab.

Das ergibt sich aus einem Schreiben des GBA an die Kurdische Gemeinde in Deutschland vom 5. Januar, über das die Zeitungen des „Redaktionsnetzwerks Deutschland“ berichten.

Darin heißt es: „Von der Einleitung eines Ermittlungsverfahrens habe ich gemäß Paragraf 152 Absatz 2 Strafprozessordnung abgesehen. Der Aufnahme von Ermittlungen steht schon die uneingeschränkte persönliche Immunität des angezeigten Ahmed al-Scharaa als derzeit amtierender Staatspräsident der Arabischen entgegen. Diese hat zur Folge, dass die von Ihnen angezeigte Person nach Paragraf 20 Absatz 2 Gerichtsverfassungsgesetz nicht der deutschen Gerichtsbarkeit unterliegt. Unzulässig ist bereits jede polizeiliche oder staatsanwaltschaftliche Untersuchung. Dies gilt unabhängig davon, ob sich Ahmed al-Scharaa in der Bundesrepublik Deutschland aufhält oder nicht.“

Die Anzeige des stellvertretenden Bundesvorsitzenden der Kurdischen Gemeinde, Mehmet Tanriverdi, warf al-Scharaa Völkermord, Verbrechen gegen die Menschlichkeit, Kriegsverbrechen und Bildung, Führung oder Unterstützung einer terroristischen Vereinigung vor. Der amtierende syrische Präsident war bis zum Sturz des damaligen syrischen Präsidenten Baschar al-Assad im Dezember 2024 Führer der Islamistenmiliz HTS und als solcher berüchtigt. Zuletzt gab es Angriffe von Regierungstruppen auf die Minderheiten der Alawiten, Drusen und Kurden.

Siehe auch:  Wegner wirft Pro-Palästina-Aktivisten "Israel-Hass" vor
Text-/Bildquelle: Übermittelt durch www.dts-nachrichtenagentur.de
Bildhinweis: Syrer in Deutschland feiern den Sturz von Assad in Syrien (Archiv)

Vier Bürgerfragen. Klare Antworten.

Welche neuen Fakten, Entscheidungen oder Änderungen nennt der Artikel?

  • Generalbundesanwalt lehnt Ermittlungen gegen Ahmed al-Scharaa ab
  • Persönliche Immunität von al-Scharaa schützt vor deutscher Gerichtsbarkeit
  • Anzeige gegen al-Scharaa umfasst schwere Vorwürfe wie Völkermord und Verbrechen gegen die Menschlichkeit

Wen betrifft es und wie stark (Zielgruppen, Regionen, Zahlen, Fristen)?

  • Betroffen: Ahmed al-Scharaa, amtierender Präsident der Arabischen Republik Syrien
  • Zielgruppe: Kurdische Gemeinde in Deutschland
  • Region: Deutschland; Frist: Ermittlungen abgelehnt, da persönliche Immunität besteht

Welche Gründe, Ursachen, Hintergründe oder Auslöser werden genannt?

  • Generalbundesanwalt lehnt Ermittlungen ab aufgrund der persönlichen Immunität von Ahmed al-Scharaa.
  • Anzeige erhobene Vorwürfe beinhalten Völkermord, Verbrechen gegen die Menschlichkeit und Kriegsverbrechen.
  • Ahmed al-Scharaa war Führer der Islamistenmiliz HTS vor dem Sturz von Baschar al-Assad.

Was machen die Politik bzw. die Behörden jetzt konkret?

  • Generalbundesanwalt lehnt Ermittlungen gegen Ahmed al-Scharaa ab.
  • Persönliche Immunität des Staatspräsidenten steht Ermittlungen entgegen.
  • Keine staatsanwaltschaftlichen Untersuchungen zulässig, unabhängig von Aufenthaltsort.
Deutsche Textservice Nachrichtenagentur GmbH
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