Berliner Fußball-Verband und Amtsanwaltschaft kooperieren gegen Gewalt

21. Januar 2026

Berlin - Regional - aktuelle Fakten und Einordnung

Gesellschaftliche Initiative gegen Gewalt im Amateurfußball

() – Der Berliner Fußball-Verband (BFV) und die Amtsanwaltschaft Berlin haben eine enge Kooperation vereinbart, um Gewalt im Amateurfußball effektiver zu bekämpfen. Das teilten die beteiligten Institutionen am Mittwoch mit.

Die Vereinbarung soll sicherstellen, dass Vorfälle wie Tätlichkeiten, Beleidigungen oder Bedrohungen künftig nahezu ausnahmslos und schneller an die Strafverfolgungsbehörden gemeldet werden.

Konkret werden Vorkommnisse, von denen der BFV Kenntnis erlangt, durch eine interne Anlaufstelle für Gewalt und Fairplay sowie das Sportgericht geprüft.

Gemeinsam mit dem Vizepräsidenten Recht des Verbands wird dann über die Weiterleitung an die Amtsanwaltschaft entschieden. Dies gilt auch für Fälle, die sich außerhalb des eigentlichen Spielbetriebs, etwa beim Training, ereignen.

Ziel der Kooperation ist es, sogenannte rechtsfreie Räume zu vermeiden, Beweismittel zu sichern und Geschädigte besser zu unterstützen.

Die Vereinbarung wurde am 20. Januar von der Leitenden Oberstaatsanwältin Nina Thom und BFV-Präsident Bernd Schultz unterzeichnet. Der geschützte Personenkreis umfasst alle am Spiel- und Trainingsbetrieb Beteiligten, einschließlich Schiedsrichter, Trainer und bei Jugendspielen anwesende Eltern.

Text-/Bildquelle: Übermittelt durch www.dts-nachrichtenagentur.de
Bildhinweis: Ecke eines Fußballfelds (Archiv)

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  • Kooperation zwischen Berliner Fußball-Verband und Amtsanwaltschaft zur Bekämpfung von Gewalt im Amateurfußball vereinbart
  • Vorfälle wie Tätlichkeiten, Beleidigungen oder Bedrohungen werden schnell an Strafverfolgungsbehörden gemeldet
  • Geprüfte Vorkommnisse durch interne Anlaufstelle und Sportgericht, auch außerhalb des Spielbetriebs relevant

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  • betrifft den Amateurfußball in Berlin
  • umfasst alle am Spiel- und Trainingsbetrieb Beteiligten, einschließlich Schiedsrichter, Trainer und Eltern
  • Kooperation zur schnelleren Meldung von Vorfällen wie Tätlichkeiten, Beleidigungen oder Bedrohungen

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  • Notwendigkeit schnellerer Meldungen von Vorfällen an Strafverfolgungsbehörden
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  • enge Kooperation zwischen BFV und Amtsanwaltschaft zur Bekämpfung von Gewalt im Amateurfußball
  • Vorfälle werden schneller und nahezu ausnahmslos an Strafverfolgungsbehörden gemeldet
  • interne Anlaufstelle prüft Vorkommnisse und entscheidet über Weiterleitung an Amtsanwaltschaft

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