Staatsanwaltschaft erwirkt rechtskräftige Strafbefehle gegen Flughafen-Hahn-Manager
Regional - Rheinland-Pfalz - aktuelle Fakten und Einordnung
Wirtschaft: Strafbefehle am Flughafen Hahn
Koblenz () – Die Staatsanwaltschaft Koblenz hat im Zusammenhang mit Vorgängen am Flughafen Hahn rechtskräftige Strafbefehle gegen drei Verantwortliche von dort tätigen Gesellschaften erwirkt. Das teilte die Behörde am Dienstag mit.
Den Männern wird Untreue und in Teilen auch Subventionsbetrug zur Last gelegt. Sie sollen durch pflichtwidrige Handlungen ihrer Gesellschaften einen finanziellen Schaden zugefügt und so Landesmittel zu Unrecht erhalten haben.
Den Verurteilten wird konkret vorgeworfen, unter anderem Rechnungen über 73.000 Euro akzeptiert und bezahlt zu haben, obwohl keine Leistungen erbracht wurden.
Zudem hätten sie es unterlassen, Betriebsausgaben um 108.000 Euro zu senken. Zwei der Manager sollen zudem Einnahmen aus der Parkraumbewirtschaftung in Höhe von 294.000 Euro entzogen und unnötige Mietkosten von 322.000 Euro verursacht haben.
Das Land Rheinland-Pfalz erlitt durch den Subventionsbetrug einen Schaden von bis zu 186.000 Euro.
Ein Verurteilter wurde zusätzlich wegen Insolvenzverschleppung und Bankrotts verurteilt, weil er den Insolvenzantrag für eine Gesellschaft verzögert und Jahresabschlüsse nicht fertiggestellt habe. Gegen einen vierten Beschuldigten wurde das Verfahren gegen eine Geldauflage eingestellt.
Die Staatsanwaltschaft betonte, dass zugunsten der Verurteilten berücksichtigt wurde, dass sie Anweisungen der Mehrheitsgesellschafterin befolgt hätten.
| Text-/Bildquelle: | Übermittelt durch www.dts-nachrichtenagentur.de |
| Bildhinweis: | Justicia (Archiv) |
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