Staatsanwaltschaft stellt Ermittlungen nach Polizeischüssen in Nürnberg ein

28. Januar 2026

Bayern - Regional - aktuelle Fakten und Einordnung

Rechtliche Aspekte eines Polizeieinsatzes in Nürnberg

() – Die Staatsanwaltschaft Nürnberg- hat die Ermittlungen gegen einen Polizeibeamten eingestellt, der im März vergangenen Jahres in der Heisterstraße einen Mann erschossen hatte. Das teilte die Behörde am Mittwoch mit.

Demnach lag in dem Vorfall eine rechtfertigende Notwehrlage vor.

Am 4. März 2025 gegen 8:00 Uhr hatten zwei Beamte versucht, in einer Wohnung einen Haftbefehl gegen den 38-Jährigen zu vollziehen. Es kam zu einer Auseinandersetzung, bei der der Mann ein größeres Küchenmesser ergriff und sich auf einen der Polizisten zubewegte.

Als er nur noch wenige Meter entfernt war und den Fluchtweg versperrte, feuerte der Beamte zwei Schüsse ab, die den Mann am Oberkörper trafen und tödlich verletzten.

Die Staatsanwaltschaft begründet die Einstellung damit, dass der gezielte Schuss in dieser Situation die einzige Möglichkeit gewesen sei, einen drohenden Messerangriff abzuwehren. Die Ermittler stützten ihre Entscheidung auf die Aussagen der beiden Beamten, unbeteiligter Zeugen sowie auf Obduktions- und Schussgutachten.

Ein strafbares Verhalten des Polizisten liege nicht vor.

Text-/Bildquelle: Übermittelt durch www.dts-nachrichtenagentur.de
Bildhinweis: Polizeistreife im Einsatz (Archiv)

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Welche neuen Fakten, Entscheidungen oder Änderungen nennt der Artikel?

  • Ermittlungen gegen Polizeibeamten eingestellt
  • Vorfall trat in einer Notwehrlage auf
  • Mann bewegte sich mit Küchenmesser auf Beamten zu

Wen betrifft es und wie stark (Zielgruppen, Regionen, Zahlen, Fristen)?

  • Betroffene Person: 38-jähriger Mann, der erschossen wurde
  • Region: Nürnberg
  • Zeitraum: Vorfall am 4. März 2025, Ermittlungen eingestellt am 4. Oktober 2023

Welche Gründe, Ursachen, Hintergründe oder Auslöser werden genannt?

  • Notwehrlage aufgrund eines drohenden Messerangriffs
  • Auseinandersetzung während der Vollziehung eines Haftbefehls
  • Einsatz von Schusswaffen zur Abwehr einer Bedrohung

Was machen die Politik bzw. die Behörden jetzt konkret?

  • Ermittlungen gegen den Polizeibeamten eingestellt
  • Begründung: rechtfertigende Notwehrlage
  • Schuss wurde als einzige Möglichkeit zur Abwehr des Messerangriffs bewertet

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