Thüringen fordert strengere Regeln für Apotheken im Bundesrat

29. Januar 2026
Thüringen fordert strengere Regeln für Apotheken im Bundesrat

Regional - Thüringen - aktuelle Fakten und Einordnung

Thüringen: Apothekenversorgung und Rechtsänderungen

() – bringt einen umfassenden Änderungsantrag zum geplanten Apothekenversorgung-Weiterentwicklungsgesetz in den Bundesrat ein. Das teilte Gesundheitsministerin Katharina Schenk am Donnerstag mit.

Ziel sei es, die flächendeckende Arzneimittelversorgung im ländlichen Raum zu sichern, ohne zentrale Grundprinzipien des Apothekenrechts auszuhöhlen.

Kritisch bewertet das Land die im Gesetzentwurf der Bundesregierung vorgesehenen Neuregelungen zu Zweigapotheken. Diese würden faktisch zu einer Aufweichung des Mehrbesitzverbots führen, das Kettenbildung verhindert. ‚Das Mehrbesitzverbot ist ein tragendes Element unseres Apothekenrechts.

Es schützt die inhabergeführte, unabhängige und wohnortnahe Versorgung‘, so Schenk. Der Thüringer Antrag sieht daher vor, die Zahl der Betriebsstätten weiterhin auf maximal vier zu begrenzen und innerhalb dieser vier nur eine Zweigapotheke zuzulassen.

Darüber hinaus setzt sich Thüringen dafür ein, dass Zweigapotheken nur dort gegründet werden können, wo tatsächlich Versorgungslücken bestehen.

Eine Entfernung von mindestens 15 Kilometern zur nächsten Apotheke solle sicherstellen, dass sie gezielt dort entstehen, wo sie wirklich gebraucht werden. Der Gesetzentwurf sieht aktuell nur sechs Kilometer vor.

Mit Blick auf internationale Erfahrungen warnte Schenk vor einer zu starken Liberalisierung des Apothekenmarktes, die andernorts zu großflächigen Schließungen geführt habe.

Text-/Bildquelle: Übermittelt durch www.dts-nachrichtenagentur.de
Bildhinweis: Logo einer Apotheke (Archiv)

Vier Bürgerfragen. Klare Antworten.

Welche neuen Fakten, Entscheidungen oder Änderungen nennt der Artikel?

  • Thüringen bringt Änderungsantrag zum Apothekenversorgung-Weiterentwicklungsgesetz in den Bundesrat ein.
  • Antrag begrenzt die Zahl der Betriebsstätten auf maximal vier und erlaubt nur eine Zweigapotheke.
  • Zweigapotheken dürfen nur bei einer Versorgungslücke von mindestens 15 Kilometern zur nächsten Apotheke gegründet werden.

Wen betrifft es und wie stark (Zielgruppen, Regionen, Zahlen, Fristen)?

  • betrifft Apotheker und Patienten in ländlichen Regionen Thüringens
  • Zahl der Betriebsstätten auf maximal vier begrenzt, Entfernung von mindestens 15 Kilometern zur nächsten Apotheke
  • Frist/Depot bevorstehender Änderungsantrag im Bundesrat

Welche Gründe, Ursachen, Hintergründe oder Auslöser werden genannt?

  • Ziel, flächendeckende Arzneimittelversorgung im ländlichen Raum zu sichern
  • Kritische Bewertung der Neuregelungen zu Zweigapotheken und deren Einfluss auf das Mehrbesitzverbot
  • Warnung vor Liberalisierung des Apothekenmarktes basierend auf internationalen Erfahrungen mit Schließungen

Was machen die Politik bzw. die Behörden jetzt konkret?

  • Thüringen bringt Änderungsantrag zum Apothekenversorgung-Weiterentwicklungsgesetz in den Bundesrat ein.
  • Maximal vier Betriebsstätten werden weiterhin erlaubt, nur eine Zweigapotheke pro Standort.
  • Zweigapotheken dürfen nur bei Versorgungsengpässen mit mindestens 15 Kilometern Abstand zur nächsten Apotheke gegründet werden.

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