Bamf stoppt Zulassungen für Integrationskurse

3. Februar 2026

Politik - aktuelle Fakten und Einordnung

Integrationskurse in Berlin: Stillstand und Kritik

() – Der Deutsche Volkshochschul-Verband (DVV) kritisiert, dass das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (Bamf) seit Ende November keine Anträge teilnahmewilliger Personen mehr auf Zulassung zu einem Integrationskurs bearbeitet.

„Der Stopp wurde vom Bamf nicht angekündigt und nie begründet. Bis heute erhalten wir keine Auskunft, wie lange diese Situation noch anhält“, sagte Sascha Rex, der Leiter der Stabsstelle Grundsatz und Verbandentwicklung beim DVV, der „Frankfurter Rundschau“ (Mittwochausgabe). Die Genehmigung ist notwendig, um einen Integrationskurs besuchen zu dürfen, sofern man nicht vom Jobcenter dazu verpflichtet wurde.

Das Bundesinnenministerium von Alexander Dobrindt (CSU) bestätigte auf Anfrage der „Frankfurter Rundschau“, es fände derzeit „eine Prüfung von Zulassungsanträgen“ nach einem Passus im Aufenthaltsgesetz statt. Warum diese vorgenommen wird und wie lange die Prüfung dauern soll, teilte das Ministerium nicht mit.

Rex spricht von einer „dramatischen Situation“ in den Integrationskursen. „Das bedeutet für die Träger bundesweit, dass derzeit nur in sehr geringem Umfang bereits geplante starten können und lernwillige Menschen zum Abwarten verdonnert werden“, sagte er. Das gelte beispielsweise auch für junge Menschen aus der , die sich schnell in den Arbeitsmarkt integrieren wollten.

„Ohne die Zulassungen können keine Kurse für verpflichtete Teilnehmende, die zum Beispiel aus Sicht der Jobcenter schnell in den Arbeitsmarkt einmünden sollen, starten“, erklärt Sascha Rex. Der von der Ampel-Regierung ausgerufene „Job-Turbo“ für die Ukrainer werde konterkariert durch die Anweisung des Innenministeriums.

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Text-/Bildquelle: Übermittelt durch www.dts-nachrichtenagentur.de
Bildhinweis: Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (Archiv)

Vier Bürgerfragen. Klare Antworten.

Welche neuen Fakten, Entscheidungen oder Änderungen nennt der Artikel?

  • Bundesamt für Migration und Flüchtlinge bearbeitet seit Ende November keine Anträge auf Zulassung zu Integrationskursen.
  • Der Stopp der Bearbeitung wurde nicht angekündigt oder begründet.
  • Bundesinnenministerium prüft derzeit Zulassungsanträge nach einem Passus im Aufenthaltsgesetz ohne Angabe zur Dauer der Prüfung.

Wen betrifft es und wie stark (Zielgruppen, Regionen, Zahlen, Fristen)?

  • betrifft das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (Bamf), den Deutschen Volkshochschul-Verband (DVV) und Lernwillige, insbesondere aus der Ukraine
  • stark betroffen sind Integrationskurse und die Integration in den Arbeitsmarkt
  • keine Angaben zu Zahlen oder Fristen, aber kurzfristige Auswirkungen auf bereits geplante Kurse

Welche Gründe, Ursachen, Hintergründe oder Auslöser werden genannt?

  • Stopp der Bearbeitung von Zulassungsanträgen durch das Bamf seit Ende November ohne Ankündigung oder Begründung
  • Prüfung der Zulassungsanträge durch das Bundesinnenministerium nach einem Passus im Aufenthaltsgesetz, ohne zeitlichen Rahmen für die Dauer
  • Dramatische Auswirkungen auf Integrationskurse und die Möglichkeit zur schnellen Integration von lernwilligen Personen, insbesondere aus der Ukraine

Was machen die Politik bzw. die Behörden jetzt konkret?

  • Prüfung von Zulassungsanträgen durch das Bundesinnenministerium
  • Keine angekündigte oder begründete Aussetzung der Antragsbearbeitung durch das Bamf
  • Einschränkung der Integrationskursangebote für lernwillige Menschen
Deutsche Textservice Nachrichtenagentur GmbH