NRW plant zentrale Steuerung von Krankenhäusern in Krisenfällen

4. Februar 2026

Nordrhein-Westfalen - Regional - aktuelle Fakten und Einordnung

Gesundheitspolitik in Nordrhein-Westfalen stärken

() – Die nordrhein-westfälische Landesregierung will die Krankenhäuser im Land besser auf Krisen wie Cyberangriffe oder Naturkatastrophen vorbereiten. Das Kabinett hat einen entsprechenden Gesetzentwurf zur Änderung des Krankenhausgestaltungsgesetzes beschlossen, wie das Gesundheitsministerium am Mittwoch mitteilte.

Ziel sei es, die Resilienz der Krankenhauslandschaft zu stärken und die Versorgung auch im Notfall sicherzustellen.

Der Entwurf sieht vor, dass das Gesundheitsministerium künftig einheitliche Vorgaben für Krankenhausalarm- und einsatzpläne erlassen kann. Bisher gibt es dafür keine landesweiten Standards.

Zudem soll im Fall einer epidemischen Lage oder einer akuten Versorgungsgefährdung eine zentrale Koordinierungsstelle eingerichtet werden, die die verbindliche Aufnahme und Verlegung von Patienten anweisen kann. Damit könnten in einer Notlage gezielt Kapazitäten für Schwerstkranke an Maximalversorgern und Unikliniken geschaffen werden.

Weitere Änderungen betreffen die ärztliche Weiterbildung.

Da hochkomplexe Leistungen in der neuen Krankenhausplanung an weniger Standorten konzentriert werden, sollen Kliniken verpflichtet werden, Kooperationen für die Weiterbildung einzugehen, wenn sie bestimmte Inhalte nicht selbst vermitteln können. Für die Krisenvorsorge stellt das Land 2026 zusätzlich rund 6 Millionen Euro bereit, unter anderem für Übungen.

Der Gesetzentwurf geht nun in die Verbändeanhörung und soll voraussichtlich im Herbst in Kraft treten.

Siehe auch:  Schwerer Unfall mit Fahrzeugbrand auf B42 bei St. Goarshausen
Text-/Bildquelle: Übermittelt durch www.dts-nachrichtenagentur.de
Bildhinweis: Medizinisches Personal in einem Krankenhaus (Archiv)

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  • Einheitliche Vorgaben für Krankenhausalarm- und einsatzpläne erlassen
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