Sozialversicherungen entgehen Milliarden wegen Minijobs

6. Februar 2026

Wirtschaft - aktuelle Fakten und Einordnung

Soziale Sicherheit in Berlin: Minijobs unter Druck

() – Durch nicht sozialversicherungspflichtige Minijobs entgeht den Sozialversicherungen jährlich ein Milliardenbetrag.

Das geht aus Zahlen des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales auf eine Anfrage der Linken hervor, über die die „Rheinische Post“ (Samstag) berichtet. Demnach ergeben sich bei Minijobs rechnerische Mindereinnahmen in Höhe von 11,30 Euro je 100 Euro beitragspflichtigem Entgelt, teilte das Ministerium mit. Bei einem Entgelt von 387 Euro – das war 2024 der Durchschnittsverdienst von geringfügig entlohnten Beschäftigten – belaufen sich die Mindereinnahmen auf knapp 44 Euro pro Minijob und Monat. Hintergrund ist, dass bei Minijobs bestimmte Beiträge für die Sozialversicherungen gar nicht oder in geringerem Umfang anfallen.

Würden alle 7,9 Millionen geringfügig Beschäftigten einer Sozialversicherungspflicht ab dem ersten Euro unterliegen, könnte das für die Sozialsysteme deutliche Mehreinnahmen bedeuten. Auf das Jahr gerechnet läge der Betrag sogar bei mehr als vier Milliarden Euro – zumindest theoretisch. Das Ministerium verwies allerdings darauf, dass sich die Zahlen unter anderem wegen ausgeblendeter Anpassungsreaktionen nicht für eine Hochrechnung eigneten.

Pascal Meiser, Sprecher der Linken für Arbeitspolitik, kritisierte in der „Rheinischen Post“, dass Minijobs „massiv die Finanzierungsbasis unseres solidarischen Sozialversicherungssystems“ unterminieren. Es sei daher „absurd, weiter an dieser Parallelwelt des Minijob-Systems festzuhalten“. Meiser sagte: „Es ist gut, dass jetzt auch Teile der CDU dieses Problem erkannt zu haben scheinen. Aber auch Arbeitsministerin Bas muss jetzt hier endlich handeln und einen Vorschlag auf den Tisch legen, um Minijobs in voll sozial abgesicherte Beschäftigungsverhältnisse zu überführen.“

Siehe auch:  Dax am Mittag weiter schwach - Bayer trotzt dem Trend
Text-/Bildquelle: Übermittelt durch www.dts-nachrichtenagentur.de
Bildhinweis: Reinigungskraft in einer U-Bahn-Station (Archiv)

Vier Bürgerfragen. Klare Antworten.

Welche neuen Fakten, Entscheidungen oder Änderungen nennt der Artikel?

  • Mindereinnahmen bei Minijobs betragen 11,30 Euro je 100 Euro beitragspflichtigem Entgelt.
  • Bei einem Durchschnittsverdienst von 387 Euro belaufen sich die Mindereinnahmen auf knapp 44 Euro pro Minijob und Monat.
  • Theoretische Mehreinnahmen von mehr als vier Milliarden Euro für Sozialsysteme, wenn alle 7,9 Millionen Minijobs sozialversicherungspflichtig wären.

Wen betrifft es und wie stark (Zielgruppen, Regionen, Zahlen, Fristen)?

  • betrifft 7,9 Millionen geringfügig Beschäftigte
  • Mindereinnahmen von 44 Euro pro Minijob und Monat, theoretisch über 4 Milliarden Euro jährliche Mehreinnahmen
  • 2024 Durchschnittsverdienst von 387 Euro bei Minijobs

Welche Gründe, Ursachen, Hintergründe oder Auslöser werden genannt?

  • Milliardenbeträge entgehen den Sozialversicherungen durch nicht sozialversicherungspflichtige Minijobs.
  • Mindereinnahmen von 11,30 Euro je 100 Euro beitragspflichtigem Entgelt.
  • Kritische Haltung gegenüber Minijobs, da sie die Finanzierungsbasis des Sozialversicherungssystems untergraben.

Was machen die Politik bzw. die Behörden jetzt konkret?

  • Überprüfung der Minijob-Regelungen zur Erhöhung der Sozialversicherungsbeiträge
  • Entwicklung eines Vorschlags zur Umwandlung von Minijobs in sozialversicherungspflichtige Beschäftigungsverhältnisse
  • Intensiverer Austausch mit der CDU über das Minijob-System
Deutsche Textservice Nachrichtenagentur GmbH