Wirtschaftsministerin plant neue Hürden für erneuerbare Energien

8. Februar 2026

Politik - aktuelle Fakten und Einordnung

Energiepolitik und Netzplanung in Deutschland

() – Das Bundeswirtschaftsministerium plant Gesetzesänderungen, die den Ausbau der erneuerbaren Energien in erschweren dürften. Das geht zumindest aus einem Entwurf des sogenannten „Netzpakets“ hervor, über das der „Spiegel“ berichtet.

Laut dem 36-seitigen Papier, das auf den 30. Januar datiert, sollen unter anderem Gebiete, in denen es schon heute zu Engpässen im Stromnetz kommt, für den Bau neuer Ökostromanlagen unattraktiver werden. Gegenden, in denen im Vorjahr mehr als drei Prozent der Strommenge nicht ins Netz eingespeist werden konnten, sollen demnach als „kapazitätslimitiertes Netzgebiet“ ausgewiesen werden.

Wer hier noch neue Ökostromanlagen bauen will, solle nur noch einen unverzüglichen Netzanschluss bekommen, wenn er bis zu zehn Jahre auf Entschädigungen bei künftigen Abregelungen verzichte.

Um eine Überlastung des Stromnetzes zu verhindern, müssen Netzbetreiber regelmäßig Wind- und Solaranlagen drosseln oder vorübergehend ganz abschalten – diesen Vorgang nennt man Abregelung. Er tritt vor allem dann auf, wenn bei starkem Wind oder hoher Sonneneinstrahlung mehr grüner Strom produziert wird, als die vorhandenen Leitungen transportieren können. Die betroffenen Betreiber erhalten für den nicht eingespeisten Strom bisher stets eine Entschädigung. Diese ist Teil ihrer Kalkulationen zum Bau neuer Anlagen. Ein Verzicht auf die Entschädigungen dürfte viele Projekte „killen“, heißt es in der Branche. Zumal es schon heute „recht viele“ Gebiete in Deutschland gebe, in denen drei Prozent der Strommenge abgeregelt werde.

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Der Entwurf des Wirtschaftsministeriums sieht außerdem vor, dass die Netzbetreiber von den Erbauern neuer Ökostromanlagen künftig sogenannte Baukostenzuschüsse verlangen dürfen. Konkret sollen die Firmen „Optimierung, Verstärkung und Ausbau“ der Netze teilweise mitfinanzieren. Auch das würde ihre Investitionskosten in die Höhe treiben. Das Ministerium bestätigt, dass man an Maßnahmen für eine „bessere Synchronisierung des Ausbaus von Erneuerbaren und Netzen“ arbeite. Man werde diese „zu gegebener Zeit öffentlich konsultieren“. Betreiber von Großbatteriespeichern hätten die Netzbetreiber mit einer wahren „Antragsflut“ überschüttet, heißt es dort. Insgesamt seien Anträge für den Anschluss von Speichern mit einer Leistung von etwa 400 Gigawatt bei den Netzbetreibern eingegangen – „obwohl zu erwarten ist, dass nur ein Bruchteil dieser Projekte realisierbar ist“.

Neben Ökostromanlagen und Speichern konkurrierten zudem Industrieanlagen, Rechenzentren, Ladeinfrastrukturen, Telekommunikationsnetze und weitere Großverbraucher um dieselben Netzanschlüsse. „Den Betreibern fehlt derzeit der rechtliche Handlungsspielraum, Begehren zu priorisieren.“ Das Netzpaket solle die Bedingungen nun verbessern.

Text-/Bildquelle: Übermittelt durch www.dts-nachrichtenagentur.de
Bildhinweis: Windräder (Archiv)

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Welche neuen Fakten, Entscheidungen oder Änderungen nennt der Artikel?

  • Gesetzesänderungen des Bundeswirtschaftsministeriums könnten den Ausbau erneuerbarer Energien erschweren.
  • Gebiete mit mehr als drei Prozent nicht eingespeisten Strom sollen als "kapazitätslimitiertes Netzgebiet" ausgewiesen werden.
  • Baukostenzuschüsse für neue Ökostromanlagen sollen von Netzbetreibern verlangt werden.

Wen betrifft es und wie stark (Zielgruppen, Regionen, Zahlen, Fristen)?

  • betrifft Betreiber neuer Ökostromanlagen und Großbatteriespeicher
  • betrifft Regionen mit über 3% nicht eingespeister Strommenge im Vorjahr
  • Frist von bis zu 10 Jahren für Verzicht auf Entschädigungen bei Abregelungen

Welche Gründe, Ursachen, Hintergründe oder Auslöser werden genannt?

  • Gesetzesänderungen erschweren den Ausbau erneuerbarer Energien
  • Gebiete mit bestehenden Stromengpässen werden unattraktiver für neue Ökostromanlagen
  • Finanzielle Belastung durch neue Baukostenzuschüsse für Netzbetreiber erhöhte Investitionskosten

Was machen die Politik bzw. die Behörden jetzt konkret?

  • Gesetzesänderungen zur Erschwerung des Ausbaus erneuerbarer Energien geplant
  • Gebiete mit mehr als drei Prozent nicht eingespeister Strom sollen als "kapazitätslimitiertes Netzgebiet" ausgewiesen werden
  • Neue Ökostromanlagen erhalten Netzanschluss nur bei Verzicht auf Entschädigungen für künftige Abregelungen
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