BMW-Fahrer bei Buchen mit 160 km/h geblitzt
Baden-Württemberg - Regional - aktuelle Fakten und Einordnung
Verkehrssicherheit in Buchen: Geschwindigkeitsverstöße
Buchen () – Ein 36-jähriger Autofahrer ist auf der Bundesstraße 27 bei Buchen mit 160 km/h erheblich zu schnell gefahren. Das teilte das Polizeipräsidium Heilbronn am Montag mit.
Erlaubt waren auf dem zweistreifigen Abschnitt zwischen Buchen und Waldhausen 100 km/h.
Eine Streife der Verkehrspolizei Tauberbischofsheim hatte den BMW am Donnerstag gegen 17:00 Uhr mit einem Videomessfahrzeug gefilmt. Die Beamten konnten den Pkw später auf der Landestraße 523 in Langenelz stoppen und kontrollieren.
Bei den Ermittlungen stellte sich heraus, dass der Mann bereits in der Vergangenheit wegen Fahrens ohne Fahrerlaubnis angezeigt worden war.
Da er auch diesmal keinen gültigen Führerschein vorweisen konnte, wird er erneut wegen dieses Vergehens und des massiven Geschwindigkeitsverstoßes angezeigt.
| Text-/Bildquelle: | Übermittelt durch www.dts-nachrichtenagentur.de |
| Bildhinweis: | Halt-Stopp-Schild der Polizei bei einer Verkehrskontrolle (Archiv) |
Vier Bürgerfragen. Klare Antworten.
Welche neuen Fakten, Entscheidungen oder Änderungen nennt der Artikel?
- 36-jähriger Autofahrer fuhr mit 160 km/h auf der B27
- Erlaubte Höchstgeschwindigkeit lag bei 100 km/h
- Fahrer hatte bereits früher ohne Fahrerlaubnis gefahren
Wen betrifft es und wie stark (Zielgruppen, Regionen, Zahlen, Fristen)?
- 36-jähriger Autofahrer
- Buchen, Bundesstraße 27, zwischen Buchen und Waldhausen
- 160 km/h statt erlaubte 100 km/h
- Donnerstag, 17:00 Uhr
- Wiederholte Anzeige wegen Fahrens ohne Fahrerlaubnis
Welche Gründe, Ursachen, Hintergründe oder Auslöser werden genannt?
- Fahrer fuhr mit 160 km/h statt erlaubten 100 km/h
- Vorangegangene Anzeigen wegen Fahrens ohne Fahrerlaubnis
- Kein gültiger Führerschein zum Zeitpunkt der Kontrolle
Was machen die Politik bzw. die Behörden jetzt konkret?
- Erhebung von Anzeigen wegen Fahrens ohne Fahrerlaubnis und Geschwindigkeitsübertretung.
- Kontrolle des Fahrzeugs durch die Verkehrspolizei.
- Nutzung eines Videomessfahrzeugs zur Überwachung der Geschwindigkeit.
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