NRW-Familienministerin offen für Korrekturen am Kita-Gesetzentwurf

11. Februar 2026

Nordrhein-Westfalen - Regional - aktuelle Fakten und Einordnung

Kinderbildungsgesetz in Nordrhein-Westfalen angepasst

() – NRW-Familienministerin Verena Schäffer signalisiert Offenheit dafür, beim Entwurf für das neue Kinderbildungsgesetz nachzubessern. „Ich bin erst seit Kurzem im neuen Amt, aber ich kann schon jetzt versprechen: Wir werden weiter über Verbesserungen des Kinderbildungsgesetzes reden. Die ersten Termine sind vereinbart“, sagte sie der „Rheinischen Post“ (Mittwochsausgabe).

Zugleich verteidigte sie die Grundidee von Kern- und Randzeiten.

Es gehe hier nur um eine Option für den Träger, um den Betrieb aufrechtzuerhalten, wenn eine Einrichtung beispielsweise eine Erzieherstelle nicht nachbesetzt bekomme, sagte sie.

„In der Randzeit können die Träger auch nicht irgendwelchen Aushilfen sagen, sie sollen mal auf die Kinder aufpassen: Ergänzungskräfte sind pädagogisch qualifiziert mit einer zwei- statt dreijährigen Ausbildung.“

Auf die Frage, ob es keinen Unterschied mache, ob sich Fach- oder Ergänzungskräfte um die Kinder kümmerten, erklärte sie allerdings: „Natürlich macht es einen Unterschied“, deshalb halte man ja an einer Kernzeit mit Fachkräften fest. „Aber es gibt nun mal momentan zu wenige Fachkräfte. Wir haben nur die Wahl, entweder Betreuungszeiten einzuschränken oder beim Personal flexibler zu werden.“

Was nicht gehe, sei, es so weiterlaufen zu lassen, wie es ist.

„Ich kenne Familien, da ist die Gruppe an einem Tag in der Woche einfach zu. Erzählen Sie das mal einem Arbeitgeber: Leider kann ich das nächste halbe Jahr mittwochs nicht kommen. Das geht so nicht“, so die Ministerin.

Siehe auch:  Neubaur pocht auf Tempo beim Bau von Gaskraftwerken

Nach dem Gesetzentwurf der Landesregierung sollen Kita-Träger den Einsatz von Fachkräften in den Einrichtungen auf eine Kernzeit von mindestens fünf Stunden täglich beschränken können, den Rest der Zeit könnten sie dann mit Ergänzungskräften abdecken.

Text-/Bildquelle: Übermittelt durch www.dts-nachrichtenagentur.de
Bildhinweis: Spielendes Kind (Archiv)

Vier Bürgerfragen. Klare Antworten.

Welche neuen Fakten, Entscheidungen oder Änderungen nennt der Artikel?

  • Ministerin Verena Schäffer kündigt Nachbesserungen beim Kinderbildungsgesetz an.
  • Kita-Träger können Fachkräfte für eine Kernzeit von mindestens fünf Stunden täglich einsetzen.
  • Ergänzungskräfte dürfen nur in Randzeiten eingesetzt werden, sind jedoch pädagogisch qualifiziert.

Wen betrifft es und wie stark (Zielgruppen, Regionen, Zahlen, Fristen)?

  • Zielgruppe: Familien mit Kindern in Kindertagesstätten (Kitas)
  • Betroffene Regionen: Nordrhein-Westfalen (NRW)
  • Zahlen/Fristen: Kernzeit von mindestens fünf Stunden täglich; unbestimmte Fristen für weitere Gespräche über Verbesserungen

Welche Gründe, Ursachen, Hintergründe oder Auslöser werden genannt?

  • Bedarf an Nachbesserungen im neuen Kinderbildungsgesetz
  • Mangel an Fachkräften in Kitas
  • Problematik der Betreuungsverfügbarkeit für Familien

Was machen die Politik bzw. die Behörden jetzt konkret?

  • Offene Gespräche zur Verbesserung des Kinderbildungsgesetzes angekündigt.
  • Verteidigung der Idee von Kern- und Randzeiten für den Trägerbetrieb.
  • Flexibilität beim Personal aufgrund des Fachkräftemangels.

Bist du ein guter Leser? 👍

Welcher Begriff kam im Artikel vor?




Bist du ein guter Leser? 👍

Welcher Begriff kam im Artikel vor?




Bist du ein guter Leser? 👍

Welcher Begriff kam im Artikel vor?




4,2/5 (7 Bewertungen)
Deutsche Textservice Nachrichtenagentur GmbH