Mann stirbt bei Unfall mit Notstromaggregat in Stralsund

18. Februar 2026
Mann stirbt bei Unfall mit Notstromaggregat in Stralsund

Mecklenburg-Vorpommern - Regional - aktuelle Fakten und Einordnung

Gesellschaftliche Sicherheitswarnung in Stralsund

() – Ein 73-jähriger Mann ist in Stralsund durch die Abgase eines Notstromaggregats ums Leben gekommen. Das teilte die Polizei Neubrandenburg am Mittwoch mit.

Die Einsatzkräfte waren am Dienstag gegen 12:00 Uhr zu dem Vorort gerufen worden, nachdem die Rettungsleitstelle über eine leblose Person in einem Schuppen informiert worden war.

Nach ersten Erkenntnissen hatte der Mann das Aggregat in dem geschlossenen Raum betrieben, um offenbar einen anderen Raum zu heizen. Er wurde vermutlich durch die Abgase vergiftet und starb noch an der Unfallstelle.

Die Polizei hat ein Todesermittlungsverfahren eingeleitet.

Die Behörde warnt eindringlich davor, Geräte wie Notstromaggregate oder Heizgeräte, die Abgase entwickeln, in geschlossenen Räumen zu nutzen. Solche Geräte dürfen ausschließlich im Freien und mit ausreichendem Abstand zu Gebäuden betrieben werden.

Das dabei entstehende Kohlenmonoxid ist geruchlos und kann bereits nach kurzer Zeit zu Bewusstlosigkeit und zum Tod führen.

Text-/Bildquelle: Übermittelt durch www.dts-nachrichtenagentur.de
Bildhinweis: Polizeistreife im Einsatz (Archiv)

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  • 73-jähriger Mann in Stralsund durch Abgase eines Notstromaggregats gestorben
  • Aggregat wurde in geschlossenem Raum betrieben, um einen anderen Raum zu heizen
  • Polizei hat Todesermittlungsverfahren eingeleitet und warnt vor Nutzung von Abgas produzierenden Geräten in geschlossenen Räumen

Wen betrifft es und wie stark (Zielgruppen, Regionen, Zahlen, Fristen)?

  • betrifft: 73-jährigen Mann, Stralsund
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  • dringende Warnung vor Nutzung in geschlossenen Räumen

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  • 73-jähriger Mann starb durch Abgase eines Notstromaggregats
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Was machen die Politik bzw. die Behörden jetzt konkret?

  • Polizei hat ein Todesermittlungsverfahren eingeleitet
  • Behörde warnt eindringlich vor der Nutzung von Abgas entwickelnden Geräten in geschlossenen Räumen
  • Geräte dürfen ausschließlich im Freien und mit ausreichendem Abstand zu Gebäuden betrieben werden

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