EU-Staaten bei Entwaldungsverordnung einig

20. November 2025

Politik - aktuelle Fakten und Einordnung

EU-Politik zur Regelung entwaldungsfreier Produkte

Brüssel () – Die EU-Staaten haben sich auf ein Verhandlungsmandat zur Überarbeitung der EU-Verordnung für entwaldungsfreie Produkte geeinigt. Ziel sei es, die Umsetzung der bestehenden Regeln zu vereinfachen und deren Anwendung zu verschieben, um Betreibern, Händlern und Behörden eine angemessene Vorbereitung zu ermöglichen, teilte der EU-Rat mit.

Die Verordnung soll demnach nun ab dem 30. Dezember 2026 für mittlere und große Betreiber gelten, während kleine und Mikrobetreiber bis zum 30. Juni 2027 Zeit haben. Zudem sollen zahlreiche Vorschriften deutlich vereinfacht werden. Auf der Grundlage dieses Mandats will der Rat Verhandlungen mit dem Europäischen Parlament aufnehmen, um in den kommenden Wochen und vor Inkrafttreten der aktuellen EUDR am 30. Dezember 2025 eine endgültige Einigung zu erzielen.

Bundeslandwirtschaftsminister Alois Rainer (CSU) begrüßte die Einigung. „Ich freue mich, dass sich die Mitgliedstaaten jetzt auf eine gemeinsame Linie auf Basis unseres deutschen Vorschlags verständigt haben“, sagte er. Damit sende der Rat ein klares Signal: „Wir setzen auf eine praxistaugliche, schlanke EUDR für wirksamen Waldschutz aber ohne überflüssige Auflagen für Länder ohne Entwaldungsprobleme.“

Die Unternehmen bräuchten weniger Bürokratie – nicht ständig neue Hürden, so Rainer. „Das Ziel der EUDR – den weltweiten Schutz der Wälder – unterstütze ich uneingeschränkt. Aber in ihrer jetzigen Form bremst die EUDR das, was wir auf EU- und Bundesebene für Bürokratieabbau tun.“ Es dürfe nicht sein, dass Waldbesitzer und bäuerliche Betriebe sowie die gesamte Wertschöpfungskette für Probleme verantwortlich gemacht werden, „die bei uns schlicht nicht existieren“.

Siehe auch:  CSU-Fraktion fordert sofortige Anwendung des Mercosur-Abkommens
Text-/Bildquelle: Übermittelt durch www.dts-nachrichtenagentur.de
Bildhinweis: Brasilianischer Regenwald (Archiv)

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Welche neuen Fakten, Entscheidungen oder Änderungen nennt der Artikel?

  • Einigung auf Verhandlungsmandat zur Überarbeitung der EU-Verordnung für entwaldungsfreie Produkte.
  • Verordnung gilt ab dem 30. Dezember 2026 für mittlere und große Betreiber, bis zum 30. Juni 2027 für kleine und Mikrobetreiber.
  • Ziel ist eine Vereinfachung der Vorschriften und Reduzierung bürokratischer Hürden.

Wen betrifft es und wie stark (Zielgruppen, Regionen, Zahlen, Fristen)?

  • mittlere und große Betreiber: ab 30. Dezember 2026
  • kleine und Mikrobetreiber: bis 30. Juni 2027
  • Zielgruppen: Unternehmen in der EU, insbesondere in der Landwirtschaft und Verarbeitung

Welche Gründe, Ursachen, Hintergründe oder Auslöser werden genannt?

  • Einigung auf Verhandlungsmandat zur Überarbeitung der EU-Verordnung für entwaldungsfreie Produkte
  • Ziel der Vereinfachung der bestehenden Regelungen und Verlängerung der Fristen für Betreiber
  • Bedarf an weniger Bürokratie für Unternehmen und Vermeidung überflüssiger Auflagen für Länder ohne Entwaldungsprobleme

Was machen die Politik bzw. die Behörden jetzt konkret?

  • Verhandlungsmandat zur Überarbeitung der EU-Verordnung für entwaldungsfreie Produkte erarbeitet
  • Inkrafttreten der Verordnung für mittlere und große Betreiber ab 30. Dezember 2026, kleine und Mikrobetreiber bis 30. Juni 2027
  • Vereinfachung zahlreicher Vorschriften angestrebt

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