Freiburger Restaurantbetreiberin und Geschäftsführer erhalten Bewährungsstrafen wegen Sozialbetrugs

24. Februar 2026
Freiburger Restaurantbetreiberin und Geschäftsführer erhalten Bewährungsstrafen wegen Sozialbetrugs

Baden-Württemberg - Regional - aktuelle Fakten und Einordnung

Gesellschaft: Betrug im Gastronomiebereich Freiburg

Freiburg () – Das Amtsgericht Freiburg hat die Inhaberin eines auf exotische Speisen spezialisierten Restaurants und ihren Geschäftsführer wegen Betrugs an den Sozialkassen verurteilt. Das Gericht verhängte gegen beide eine einjährige Haftstrafe, die zur Bewährung ausgesetzt wurde, wie das Hauptzollamt Lörrach mitteilte.

Die Straferkenntnisse sind inzwischen rechtskräftig.

Die Ermittlungen der Finanzkontrolle Schwarzarbeit des Hauptzollamtes Lörrach hatten ergeben, dass die Betreiberin über einen Zeitraum von 41 Monaten für ihre Angestellten zu niedrige Löhne gemeldet hatte. Dadurch wurden den Sozialkassen etwa 98.000 Euro an Beiträgen vorenthalten.

Der Geschäftsführer soll die Inhaberin bei dem Vorgehen unterstützt und das Restaurant nahezu eigenverantwortlich geleitet haben.

Die vorenthaltenen Sozialversicherungsbeiträge werden nun durch die zuständigen Träger zurückgefordert. Die Urteile wurden am 24. Februar gefällt.

Text-/Bildquelle: Übermittelt durch www.dts-nachrichtenagentur.de
Bildhinweis: Polizeiauto (Archiv)

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  • Inhaberin und Geschäftsführer eines Restaurants wegen Betrugs verurteilt
  • Einjährige Haftstrafe, zur Bewährung ausgesetzt
  • Ca. 98.000 Euro an Sozialkassen vorenthalten

Wen betrifft es und wie stark (Zielgruppen, Regionen, Zahlen, Fristen)?

  • Inhaberin und Geschäftsführer eines Restaurants
  • 41 Monate lang zu niedrige Löhne gemeldet, 98.000 Euro an Sozialkassen vorenthalten
  • Gerichtsurteil am 24. Februar, einjährige Haftstrafe zur Bewährung ausgesetzt

Welche Gründe, Ursachen, Hintergründe oder Auslöser werden genannt?

  • Betreiberin meldete über 41 Monate zu niedrige Löhne
  • Vorenthaltende Sozialbeiträge in Höhe von etwa 98.000 Euro
  • Geschäftsführer unterstützte und leitete das Restaurant nahezu eigenverantwortlich

Was machen die Politik bzw. die Behörden jetzt konkret?

  • Rückforderung der vorenthaltenen Sozialversicherungsbeiträge durch die zuständigen Träger
  • Verurteilung der Restaurantinhaberin und des Geschäftsführers zu einjähriger Haftstrafe auf Bewährung
  • Rechtskräftige Straferkenntnisse nach Ermittlungen der Finanzkontrolle Schwarzarbeit

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