Evonik erwägt Rückforderung von US-Zöllen

26. Februar 2026

Wirtschaft - aktuelle Fakten und Einordnung

Wirtschaft: Evonik und US-Zollstreit in Essen

() – Der Essener Chemiekonzern Evonik erwägt im US-Zollstreit mögliche Regressforderungen.

„Natürlich überlegen wir, ob wir das noch machen werden“, sagte Evoniks Interims-Finanzchef Claus Rettig dem Podcast „Power and Policy“ von „Politico“. „Aber wir warten doch lieber erstmal ab, was die US-Regierung selber macht“, sagte er.

Rettig sprach von einem „kleineren zweistelligen Millionenbetrag“, den Evonik zurückfordern müsse. Evonik sei von Zöllen in den USA direkt nur begrenzt betroffen, weil ein großer Teil des Geschäfts vor Ort produziert werde.

Gleichzeitig räumte er ein, dass Evonik im Wettbewerb auch profitieren könne. „Natürlich haben wir tatsächlich auch positive Effekte von Produktionen, die wir in den USA haben, die jetzt tatsächlich durchaus, wo wir auch chinesischen Wettbewerb haben, dadurch schwächer geworden sind“, sagte Rettig.

Grundsätzlich bleibe Evonik aber Anhänger offener Märkte. Das Unternehmen werde immer „freien Welthandel, freien Wettbewerb, offene Märkte“ bevorzugen, so der Interims-Finanzchef.

Text-/Bildquelle: Übermittelt durch www.dts-nachrichtenagentur.de
Bildhinweis: Evonik Industries (Archiv)

Vier Bürgerfragen. Klare Antworten.

Wen betrifft es und wie stark (Zielgruppen, Regionen, Zahlen, Fristen)?

  • Evonik Industries, US-Zollstreit, Rückforderungen
  • Betroffen von Zöllen: geringer, weil viel Produktion in den USA
  • Regressforderung: kleiner zweistelliger Millionenbetrag

Welche Gründe, Ursachen, Hintergründe oder Auslöser werden genannt?

  • Erwägung von Regressforderungen im US-Zollstreit
  • Begrenzte direkte Auswirkungen auf Evonik aufgrund lokaler Produktion
  • Mögliche positive Wettbewerbseffekte durch geschwächten chinesischen Wettbewerb

Was machen die Politik bzw. die Behörden jetzt konkret?

  • Abwarten, wie die US-Regierung auf den Zollstreit reagiert
  • Prüfung möglicher Regressforderungen im Umfang eines zweistelligen Millionenbetrags
  • Beibehaltung der Unterstützung für freien Welthandel und offene Märkte

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