AfD zeigt sich wenig verwundert über Gerichtsentscheidung

26. Februar 2026

Politik - aktuelle Fakten und Einordnung

Rechtsstreit um AfD und Verfassungsschutz in Köln

() – Der Erste Parlamentarische Geschäftsführer der AfD-Bundestagsfraktion, Bernd Baumann, zeigt sich wenig verwundert über die Entscheidung des Verwaltungsgerichts , wonach das Bundesamt für Verfassungsschutz die AfD bis zum Abschluss des Hauptsacheverfahrens nicht als gesichert rechtsextremistische Bestrebung einstufen und behandeln darf.

„Davon sind wir immer ausgegangen“, sagte Baumann dem TV-Sender „Welt“ am Donnerstag. „Dieses ganze verfassungsfeindliche Gerede ist doch Unsinn. Wir haben Grundpositionen, die die CDU auch hatte, als sie noch bei Trost war. Und unsere ganzen Themen und Forderungen, weswegen die CDU mal eine Brandmauer errichtet hat, also Migrationsrückweisung an der Grenze, Staatsbürgerschaft, die ganzen Sachen hat sie selber übernommen“, sagte er.

„Das ist ein ganzer dummer Popanz von Altparteien, die abgewählt werden. Und jetzt ist es nochmal klargestellt“, so Baumann.

Das Verwaltungsgericht Köln hat am Donnerstag festgestellt, dass es ausreichend Anhaltspunkte dafür gebe, dass innerhalb der AfD Bestrebungen verfolgt werden, die sich gegen die freiheitliche demokratische Grundordnung richten. Nach dem derzeitigen Erkenntnisstand im Eilverfahren prägten diese Bestrebungen die Partei jedoch nicht so stark, dass „ihrem Gesamtbild nach“ eine verfassungsfeindliche Grundtendenz festgestellt werden könne.

Das Gericht zeigte sich davon überzeugt, dass weiterhin der starke Verdacht gegen die AfD bestehe, verfassungsfeindliche Bestrebungen zu entfalten. Die Partei vertrete „teilweise offen politische Forderungen, die mit der verfassungsmäßigen Ordnung in Gestalt der Menschenwürdegarantie nicht im Einklang stehen“, heißt es in der Mitteilung des Gerichts. Gegen die Entscheidung kann noch Beschwerde eingelegt werden. Das Hauptsacheverfahren dauert an.

Siehe auch:  CDU Berlin beschließt Sofortprogramm gegen Organisierte Kriminalität
Text-/Bildquelle: Übermittelt durch www.dts-nachrichtenagentur.de
Bildhinweis: Bernd Baumann (Archiv)

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  • AfD darf bis zum Abschluss des Hauptsacheverfahrens nicht als gesichert rechtsextremistisch eingestuft werden.
  • Verwaltungsgericht Köln sieht Verdacht auf verfassungsfeindliche Bestrebungen innerhalb der AfD, jedoch keine verfassungsfeindliche Grundtendenz.
  • Es kann noch Beschwerde gegen die Entscheidung eingelegt werden; das Hauptsacheverfahren dauert an.

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  • AfD-Bundestagsfraktion
  • Verwaltungsgericht Köln, Entscheidung bis zum Abschluss des Hauptsacheverfahrens
  • Verdacht gegen die AfD auf verfassungsfeindliche Bestrebungen besteht weiterhin

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  • Entscheidung des Verwaltungsgerichts Köln bezüglich der Einstufung der AfD
  • Bernd Baumanns Reaktion auf die Entscheidung und die Kritik an Altparteien
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  • Das Bundesamt für Verfassungsschutz darf die AfD nicht als gesichert rechtsextremistisch einstufen.
  • Das Hauptsacheverfahren gegen die AfD dauert an.
  • Es besteht weiterhin der Verdacht gegen die AfD, verfassungsfeindliche Bestrebungen zu verfolgen.

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