Berlin verabschiedet erstes Landesgesetz zum Schutz von Kleingärten
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Politik: Kleingartenschutzgesetz Berlin verabschiedet
Berlin () – Berlin hat ein eigenes Kleingartengesetz beschlossen, um landeseigene Anlagen dauerhaft zu schützen. Damit will das Land als erstes Bundesland die rund 56.280 Parzellen auf insgesamt 2.283 Hektar vor einer Flächenreduzierung bewahren, wie die SPD-Fraktion am Donnerstag mitteilte.
Eine Umwidmung von Flächen ist künftig nur in klar definierten Ausnahmefällen und mit Zustimmung des Abgeordnetenhauses möglich.
Zu den Ausnahmen zählen die Versorgung breiter Bevölkerungsschichten mit Wohnraum und sozialer Infrastruktur. Für jeden Fall muss zeitgleich eine Ersatzfläche in gleicher Größe und im selben Einzugsbereich bereitgestellt werden.
Die Fraktion verwies auf die Bedeutung der Gärten als ökologisch wertvolle Flächen, Kaltluftschneisen und soziale Treffpunkte in der Großstadt.
Fraktionschef Raed Saleh erklärte, mit dem Gesetz schaffe man „langfristige Sicherheit für die Kleingärtnerinnen und Kleingärtner“. Die umweltpolitische Sprecherin Linda Vierecke verwies darauf, dass seit 1990 bereits etwa ein Drittel der Kleingartenflächen in Berlin verschwunden sei.
Der Schutz der Flächen sei ein Gewinn für die Lebensqualität und die biologische Vielfalt in der Stadt.
| Text-/Bildquelle: | Übermittelt durch www.dts-nachrichtenagentur.de |
| Bildhinweis: | Raed Saleh (Archiv) |
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