Niedersachsen plant Reform des Maßregelvollzugsgesetzes

2. März 2026

Niedersachsen - Regional - aktuelle Fakten und Einordnung

Rechtspolitik in Niedersachsen: Maßregelvollzug reformiert

() – Die niedersächsische Landesregierung hat den Entwurf für ein neues Maßregelvollzuggesetz zur Verbandsbeteiligung freigegeben. Das teilte die Staatskanzlei in Hannover mit.

Ziel der Neufassung sei es, die Ziele des Vollzugs sowohl für die untergebrachten Personen als auch für die Einrichtungen klarer zu fassen und Anpassungen an die aktuelle Rechtsentwicklung vorzunehmen.

Zu den wesentlichen Änderungen gehört eine Erweiterung des Anwendungsbereichs. Künftig soll das Gesetz auch für die Unterbringung nach dem Jugendgerichtsgesetz und für die einstweilige Unterbringung nach der Strafprozessordnung gelten.

Zudem wird eine Regelungslücke geschlossen, indem das Gesetz auch Anwendung findet, wenn ein Strafrest nach Beendigung der Maßregel in einer Einrichtung des Maßregelvollzugs vollstreckt werden soll.

Ergänzend dazu soll der Vollzug der Maßregel künftig nicht mehr zwingend unter ärztlicher Leitung stehen müssen, um die Personalgewinnung für Stellen der Vollzugsleitungen zu erleichtern. Die Durchführung ärztlicher Aufgaben bleibe jedoch weiterhin Ärzten mit entsprechender Fachweiterbildung vorbehalten.

Staatssekretärin Christine Arbogast betonte, mit der Novellierung wolle man den Akteuren eine verlässliche Grundlage bieten und dem Fachkräftemangel wirksam begegnen.

Text-/Bildquelle: Übermittelt durch www.dts-nachrichtenagentur.de
Bildhinweis: Wachmeister schließt ein Gefängnistor auf (Archiv)

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  • Entwurf für neues Maßregelvollzuggesetz zur Verbandsbeteiligung freigegeben
  • Gesetz gilt künftig auch für Unterbringung nach Jugendgerichtsgesetz und einstweilige Unterbringung
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  • betrifft die niedersächsische Landesregierung und untergebrachte Personen
  • Gesetz soll auch für die Unterbringung nach dem Jugendgerichtsgesetz und für einstweilige Unterbringung gelten
  • Ziel ist Anpassungen an aktuelle Rechtsentwicklung und Bekämpfung des Fachkräftemangels

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  • Neufassung des Maßregelvollzugsgesetzes zur klareren Zieldefinition für Untergebrachte und Einrichtungen
  • Erweiterung des Anwendungsbereichs auf Unterbringung nach Jugendgerichtsgesetz und einstweilige Unterbringung
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Was machen die Politik bzw. die Behörden jetzt konkret?

  • Entwurf für neues Maßregelvollzuggesetz freigegeben
  • Anwendungsbereich auf Jugendgerichtsgesetz und einstweilige Unterbringung ausgeweitet
  • Förderung der Personalgewinnung durch Anpassung der ärztlichen Leitung im Vollzug

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