Grünen-Spitze bringt Urabstimmung über Satzungsänderung auf den Weg
Politik - aktuelle Fakten und Einordnung
Parteireform der Grünen in Deutschland
Berlin () – Die Grünen werden im Juni in einer Urabstimmung über eine Satzungsreform entscheiden. Den Weg dafür hat die Parteispitze am Montag freigemacht. Wie die „taz“ berichtet, haben Bundesvorstand und Parteirat eine entsprechende Vorlage verabschiedet.
„Unsere Aufgabe ist es, unsere innerparteiliche Demokratie weiterzuentwickeln“, zitiert die „taz“ aus dem Beschluss. Ziel sei es, „auf Basis unserer demokratischen Grundsätze neue Schlagkraft in der politischen Auseinandersetzung zu gewinnen“. Insgesamt besteht die empfohlene Satzungsänderung aus 17 Vorschlägen, über die die Partei jeweils einzeln abstimmen soll.
Ein großer Teil bezieht sich auf den Ablauf von Grünen-Parteitagen. Die Parteispitze möchte „die Anzahl der Anträge reduzieren“ und dadurch die „Debatten und Abstimmungen verständlicher machen“. Hürden für die Antragstellung möchte sie erhöhen. So sollen für Anträge von einfachen Mitgliedern 50 Unterstützerunterschriften nicht mehr ausreichen. Stattdessen soll eine atmende Grenze von 0,05 Prozent der Parteimitglieder eingeführt werden. Derzeit entspräche das rund 90 Personen.
Auf der anderen Seite will die Parteispitze die Beteiligungsmöglichkeiten der Basis durch ein neues Instrument stärken: Sie möchte sogenannte Mitgliederräte einführen, als „Debattenraum, ähnlich wie einen Bürgerrat, in dem geloste Mitglieder Handlungsempfehlungen für kontrovers diskutierte Themen erarbeiten“. Pro Jahr soll maximal ein solcher Mitgliederrat mit 30 bis 60 Mitgliedern eingerichtet werden können, über die Ergebnisse könnten Parteitage abstimmen.
Daneben ist vorgesehen, den Posten der Politischen Geschäftsführung umzubenennen. Die Rede wäre dann in Zukunft ähnlich wie bei anderen Parteien von „eine*r Generalsekretär*in“. Die Trennung von Amt und Mandat soll lockerer gehandhabt werden: Drei statt wie bisher zwei Mitglieder des Bundesvorstands dürften zugleich Abgeordnete in einem Parlament sein.
Ebenfalls reformiert werden soll der Parteirat, der eine Art erweiterten Vorstand darstellt. In der Zusammensetzung des Gremiums sollen sich künftig Machtpositionen widerspiegeln. Dabei sein sollen etwa je zwei Mitglieder von Landesregierungen und gegebenenfalls der Bundesregierung sowie führende Köpfe aus dem EU-Parlament, aus Landtagen und Kommunen. Formuliert wäre das in der neuen Satzung aber nicht als feste Vorgabe, sondern als Soll-Vorschrift.
„Von unseren Gremien und dem Führungspersonal wird schon jetzt erwartet, dass sie strategische Entscheidungen treffen. Der Austausch zwischen ihnen soll künftig besser koordiniert werden“, sagte Pegah Edalatian, Politische Geschäftsführerin der Partei, der „taz“. „Aber gleichzeitig sind wir die Grünen. Wir wollen auch die Parteitage stärken, indem wir die entscheidenden Debatten auf die Bühne holen und die Delegierten besser verstehen, worum es geht.“
In den kommenden Monaten sollen die Parteimitglieder zunächst umfangreich über das Für und Wider der Änderungsvorschläge diskutieren. Ab dem 9. Juni dürfen sie dann abstimmen, das Ergebnis kommt voraussichtlich im Juli. Nach Auffassung der Parteispitze reicht für die Annahme der Vorschläge bei der Urabstimmung eine einfache Mehrheit. Ein Quorum muss demnach nicht erfüllt werden.
| Text-/Bildquelle: | Übermittelt durch www.dts-nachrichtenagentur.de |
| Bildhinweis: | Abstimmung auf Grünen-Parteitag (Archiv) |
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