Motorradverbot auf K74 in Rinteln bleibt vorläufig bestehen
Niedersachsen - Regional - aktuelle Fakten und Einordnung
Verkehrssicherheit in Rinteln
Rinteln () – Das Verwaltungsgericht Hannover hat einen Eilantrag gegen das Motorradfahrverbot auf der K74 ‚Unabhängigkeitsstraße‘ abgelehnt. Die 7. Kammer bestätigte damit die Verkehrsanordnung der Stadt Rinteln, wie das Gericht mitteilte.
Der Kläger hatte bereits 2018 und 2020 erfolgreich gegen das Verbot geklagt, damals wegen Ermessensfehlern der Stadt.
Nun wies das Gericht den aktuellen Antrag zurück, da zwischen 2019 und 2022 insgesamt 23 Motorradunfälle auf dem Streckenabschnitt registriert wurden. Die Kammer sah die Voraussetzungen für das Verbot als gegeben an.
Das Fahrverbot gilt täglich von 14:00 bis 22:00 Uhr und betrifft ausschließlich Motorräder, nicht jedoch Mopeds.
Die Stadt Rinteln hatte die Einschränkung nach Gerichtsangaben auf die unfallträchtigen Abendstunden begrenzt. (Az. 7 B 5083/25)
| Text-/Bildquelle: | Übermittelt durch www.dts-nachrichtenagentur.de |
| Bildhinweis: | Motorrad (Archiv) |
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- Eilantrag gegen Motorradsperre auf K74 abgelehnt
- Gerichtsentscheidung basiert auf 23 Motorradunfällen zwischen 2019 und 2022
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Wen betrifft es und wie stark (Zielgruppen, Regionen, Zahlen, Fristen)?
- Betroffene: Motorradfahrer
- Region: Rinteln, K74 'Unabhängigkeitsstraße'
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- Verkehrsanordnung der Stadt Rinteln bestätigt
- Fahrverbot gilt täglich von 14:00 bis 22:00 Uhr für Motorräder
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