Bundestag billigt "Freundschaftsvertrag" mit Großbritannien
Politik - aktuelle Fakten und Einordnung
Politische Kooperation zwischen Deutschland und Großbritannien
Berlin () – Der Bundestag hat den „Freundschaftsvertrag“ zwischen Deutschland und Großbritannien gebilligt, der bereits im vergangenen Sommer von Bundeskanzler Friedrich Merz und Premierminister Keir Starmer unterzeichnet wurde. Der dazugehörige Gesetzentwurf wurde am Donnerstag mit den Stimmen der Koalition und der Grünen beschlossen. Die AfD stimmte dagegen, während sich die Linke enthielt.
Das 27-seitige Papier sieht eine engere Zusammenarbeit der beiden Länder in Bereichen wie Verteidigung, Handel und Migration vor. So soll etwa ein „vertiefter Austausch“ über strategische Aspekte der Sicherheitspolitik stattfinden. Genannt werden konkret die Bereiche „Abschreckung und Verteidigung, nukleare Themen, Rüstungskontrolle, Nichtverbreitung, chemische, biologische, radiologische und nukleare Bedrohungen, Weltraumsicherheit, Bekämpfung des Terrorismus sowie die internationale Sicherheitsarchitektur im Allgemeinen“.
Der Vertrag beinhaltet auch eine Beistandsklausel, die über die bisherigen Vereinbarungen in der Nato hinausgeht. Demnach bekräftigen die Vertragsparteien als enge Verbündete „ihr tiefes Bekenntnis zur gegenseitigen Verteidigung und stehen einander im Fall eines bewaffneten Angriffs auf die andere Vertragspartei bei, auch durch militärische Mittel“. Hintergrund sei die Überzeugung, dass es keine „strategische Bedrohung“ für die eine Vertragspartei gebe, die nicht auch eine „strategische Bedrohung“ für die andere wäre, heißt es in dem Papier.
| Text-/Bildquelle: | Übermittelt durch www.dts-nachrichtenagentur.de |
| Bildhinweis: | Unterzeichnung von Freundschaftsvertrag Deutschland-UK (Archiv) |
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