Hamburg verteilt Schwangere ohne Papiere wieder in andere Länder

6. März 2026
Hamburg verteilt Schwangere ohne Papiere wieder in andere Länder

Hamburg - Regional - aktuelle Fakten und Einordnung

Gesellschaftspolitik in Hamburg: Schwangere ohne Papiere

() – Der Hamburger Senat hat seine Praxis bei der Unterbringung von Schwangeren ohne Aufenthaltspapiere geändert. Seit Oktober vergangenen Jahres werden diese Frauen wieder in andere Bundesländer verteilt, auch wenn der Mutterschutz bereits begonnen hat.

Das teilte die flüchtlingspolitische Sprecherin der Linken-Fraktion, Carola Ensslen, am Freitag mit.

Bisher war Hamburg von einer Umverteilung in der hoch vulnerablen Phase vor und nach der Geburt abgerückt, nachdem es 2010 nach einer Verlegung einer Schwangeren zu einer Totgeburt gekommen war.

Nun stelle sich der rot-grüne Senat auf den Standpunkt, dass eine Verteilung auch im Mutterschutz möglich sei, solange kein ärztliches Attest über Reiseunfähigkeit vorliege. Ensslen kritisierte diese Haltung als „inhumane Praxis“.

Die Verwaltungsgerichte gingen davon aus, dass in dieser Zeit keine Umverteilung stattfinden dürfe. Zudem sei die Versorgung der betroffenen Frauen ohnehin schlecht, da Duldungen kaum noch ausgestellt würden und die Unterbringung nur im Ankunftszentrum erfolge.

Die Linke-Fraktion hat den Senat in einer Anfrage nach den konkreten Zahlen und der Rechtslage gefragt.

In seiner Antwort verwies der Senat darauf, dass die abgefragten Daten nicht statistisch erfasst würden und eine manuelle Auswertung nicht möglich sei. Grundsätzlich gelte, dass eine Schwangerschaft kein Kriterium für eine Ausnahme von der Verteilung im sogenannten Hamburger Katalog sei.

Siehe auch:  Düsseldorf investiert Millionen in Modernisierung des Sirenennetzes

Ein Nachweis gesundheitlicher Risiken müsse durch ein qualifiziertes ärztliches Attest erfolgen.

Text-/Bildquelle: Übermittelt durch www.dts-nachrichtenagentur.de
Bildhinweis: Hamburgische Bürgerschaft (Archiv)

Vier Bürgerfragen. Klare Antworten.

Welche neuen Fakten, Entscheidungen oder Änderungen nennt der Artikel?

  • Unterbringung von Schwangeren ohne Aufenthaltspapiere wird seit Oktober 2022 wieder in andere Bundesländer verteilt.
  • Mutterschutz gilt nicht mehr als Ausnahmegrund für Verteilung ohne ärztliches Attest über Reiseunfähigkeit.
  • Senat erfasst keine statistischen Daten zu betroffenen Frauen; Schwangerschaft zählt nicht als Ausnahme im Hamburger Katalog.

Wen betrifft es und wie stark (Zielgruppen, Regionen, Zahlen, Fristen)?

  • Schwangere ohne Aufenthaltspapiere in Hamburg
  • Umverteilung auch während Mutterschutz seit Oktober 2022
  • Keine statistischen Daten zu betroffenen Frauen, Versorgung als schlecht eingeschätzt

Welche Gründe, Ursachen, Hintergründe oder Auslöser werden genannt?

  • Änderung der Unterbringungspraxis für schwangere Frauen ohne Aufenthaltspapiere in Hamburg
  • Verteilung der Frauen auch während des Mutterschutzes trotz früherer Rückschläge bei ähnlichen Fällen
  • Kritische Stellungnahme der Linken-Fraktion zur humanitären Situation und schlechten Versorgung der betroffenen Frauen

Was machen die Politik bzw. die Behörden jetzt konkret?

  • Unterbringung von schwangeren Frauen ohne Aufenthaltspapiere geändert, wieder Verteilung in andere Bundesländer
  • Verteilung auch während Mutterschutz, solange kein ärztliches Attest über Reiseunfähigkeit vorliegt
  • Senat verweist auf mangelnde statistische Erfassung der betroffenen Zahlen und rechtliche Situation

Bist du ein guter Leser? 👍

Welcher Begriff kam im Artikel vor?




Bist du ein guter Leser? 👍

Welcher Begriff kam im Artikel vor?




Bist du ein guter Leser? 👍

Welcher Begriff kam im Artikel vor?




4,2/5 (29 Bewertungen)
Deutsche Textservice Nachrichtenagentur GmbH
Letzte Artikel von Deutsche Textservice Nachrichtenagentur GmbH (Alle anzeigen)