Bundestag beschließt Krankenhausreform – Hessen sieht Planungssicherheit

6. März 2026

Hessen - Regional - aktuelle Fakten und Einordnung

Gesundheitsreform in Hessen: Bundestagsbeschluss

() – Der Bundestag hat das Krankenhausreformanpassungsgesetz (KHAG) beschlossen. Die hessische Gesundheitsministerin Diana Stolz teilte mit, dass die Einigung zwar nicht alle Erwartungen an Praxistauglichkeit erfülle, aber wichtige Planungssicherheit für die Krankenhäuser schaffe.

Sie betonte, dass die Länder in den Verhandlungen zentrale Punkte nachgeschärft hätten, um die Reform umsetzbar zu machen.

Eine wichtige Änderung betrifft verlängerte Übergangsfristen für die Erfüllung von Qualitätskriterien bei Personal, Geräten und Infrastruktur. Dies soll den Häusern mehr Zeit für Baumaßnahmen und Personalentwicklung geben.

Zudem gibt es eine Regelung für zügig voranschreitende Länder: Wer die Leistungsgruppen bis Ende 2026 zuweist, kann Übergangsregelungen im Benehmen statt im Einvernehmen mit Krankenkassen erlassen, was den Prozess beschleunigt.

Stolz verwies darauf, dass bei der Vorbereitung gut im Zeitplan liege. Alle hessischen Krankenhäuser hätten ihre Anträge fristgerecht abgegeben.

Nach Inkrafttreten des KHAG im April werde das Ministerium voraussichtlich ab Spätsommer die Planung für ein flächendeckendes Krankenhausnetz auf Basis der Prüfgutachten beginnen. Die Ministerin sicherte zu, alles für eine gute medizinische Versorgung der Bevölkerung zu tun.

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Text-/Bildquelle: Übermittelt durch www.dts-nachrichtenagentur.de
Bildhinweis: Bundestagssitzung am 06.03.2026

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  • Krankenhausreformanpassungsgesetz (KHAG) beschlossen
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  • Betroffen: Krankenhäuser in Hessen und andere Bundesländer
  • Zeitraum: Übergangsfristen bis Ende 2026, Inkrafttreten des KHAG im April
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  • Verlängerung der Übergangsfristen für Qualitätskriterien bei Personal, Geräten und Infrastruktur
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