Gericht erlaubt Ölförderung im Wattenmeer vorerst weiter

6. März 2026

Regional - Schleswig-Holstein - aktuelle Fakten und Einordnung

Ölproduktion im Naturschutzgebiet Schleswig-Holstein

Schleswig () – Das Oberverwaltungsgericht hat die Ölförderung auf der Bohrinsel ‚Mittelplate A‘ im Wattenmeer vorerst wieder gestattet. Das teilte das Gericht am Freitag mit.

Es handele sich um einen sogenannten Hängebeschluss, der bis zur endgültigen Entscheidung über eine Beschwerde der Betreiberin gelte.

Hintergrund ist ein Rechtsstreit mit der Deutschen Umwelthilfe (DUH). Diese hatte erfolgreich vor dem Verwaltungsgericht geklagt, weil für die Betriebsgenehmigung eine FFH-Verträglichkeitsprüfung fehle.

Die Förderung findet in einem europäischen Naturschutzgebiet statt. Die Betreiberin legte dagegen Beschwerde ein, die nun das Oberverwaltungsgericht prüft.

Das Gericht begründete seinen Zwischenbeschluss mit einer Abwägung der Folgen.

Die negativen Auswirkungen einer vorübergehenden Betriebseinstellung wären bei einem späteren Erfolg der Beschwerde erheblich. Die erkennbaren Nachteile eines Weiterbetriebs seien dagegen weniger schwerwiegend.

Wann eine endgültige Entscheidung fällt, ist noch offen.

Text-/Bildquelle: Übermittelt durch www.dts-nachrichtenagentur.de
Bildhinweis: Ölbohrinsel Mittelplate in der Nordsee (Archiv)

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  • Ölförderung auf der Bohrinsel 'Mittelplate A' im Wattenmeer vorerst wieder gestattet
  • Beschluss des Oberverwaltungsgerichts Schleswig-Holstein bis zur endgültigen Entscheidung über die Beschwerde der Betreiberin
  • Rechtsstreit mit der Deutschen Umwelthilfe wegen fehlender FFH-Verträglichkeitsprüfung

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  • Gericht erlaubt vorläufige Ölförderung aufgrund von Abwägung der Folgen
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  • Ölförderung auf der Bohrinsel Mittelplate A vorerst wieder gestattet.
  • Prüfung der Beschwerde der Betreiberin durch das Oberverwaltungsgericht.
  • Abwägung der Folgen, um negative Auswirkungen einer Betriebseinstellung zu vermeiden.

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