NRW plant Reform von Psychisch-Kranken-Gesetz
Nordrhein-Westfalen - Regional - aktuelle Fakten und Einordnung
Gesellschaft: Novellierung des Psychisch-Kranken-Gesetzes in NRW
Düsseldorf () – Die nordrhein-westfälische Landesregierung hat eine umfassende Novelle des Psychisch-Kranken-Gesetzes (PsychKG) auf den Weg gebracht. Gesundheitsminister Karl-Josef Laumann (CDU) teilte am Mittwoch in Düsseldorf mit, das Kabinett habe den Entwurf beschlossen, der nun in die Verbändeanhörung gehe.
Ziel sei es, Betroffene umfangreicher zu versorgen und die Bevölkerung besser zu schützen.
Zu den wesentlichen Änderungen gehört, dass ab 2027 jeder der 53 Gesundheitsämter im Land einen gemeindepsychiatrischen Verbund vorhalten muss. Dafür sollen dauerhaft rund 6,3 Millionen Euro jährlich bereitgestellt werden.
Zudem soll die Zusammenarbeit zwischen Sozialpsychiatrischen Diensten, Sicherheitsbehörden, Ausländerbehörden und Unterkünften für Geflüchtete verbessert werden. „Insbesondere Informationspflichten und -wege waren bisher nicht ausreichend geregelt“, erklärte Laumann.
Weitere Neuerungen betreffen das Entlassmanagement aus Kliniken, die Definition der „Gegenwärtigkeit“ einer Gefahr und die Möglichkeit für Gerichte, eine sofortige Unterbringung um 24 Stunden zu verlängern.
Zudem soll die Medikamenteneinnahme strukturierter begleitet werden können. Der Schutz der Bevölkerung wird als Grundsatz in der Novelle verankert.
| Text-/Bildquelle: | Übermittelt durch www.dts-nachrichtenagentur.de |
| Bildhinweis: | NRW-Landesschild (Archiv) |
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- Ab 2027 müssen alle 53 Gesundheitsämter einen gemeindepsychiatrischen Verbund einrichten
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- Jeder der 53 Gesundheitsämter muss ab 2027 einen gemeindepsychiatrischen Verbund einrichten
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