Bundespolizei stellt verbotene Wurfsterne am Flughafen Köln/Bonn sicher

12. März 2026

Nordrhein-Westfalen - Regional - aktuelle Fakten und Einordnung

Sicherheit am Flughafen Köln/Bonn

() – Die Bundespolizei hat am Flughafen Köln/ mehrere verbotene Waffen in einem Reisenden-Gepäck sichergestellt. Wie die Beamten mitteilten, entdeckten sie am Mittwochnachmittag bei einer Luftsicherheitskontrolle drei sogenannte Wurfsterne.

Der 35-jährige Reisende aus gab an, die Metallsterne in als Souvenir gekauft und nicht gewusst zu haben, dass sie sich noch in seiner Tasche befanden.

Nach deutschem Waffengesetz sind Wurfsterne jedoch verbotene Waffen, deren Besitz bereits eine Straftat darstellt.

Die Bundespolizei leitete ein Strafverfahren wegen des Verdachts auf einen Verstoß gegen das Waffengesetz sowie ein Ordnungswidrigkeitenverfahren nach dem Luftsicherheitsgesetz ein. Nach Abschluss der Maßnahmen konnte der Mann seine Reise nach London fortsetzen.

Die Behörde wies darauf hin, dass viele im Ausland frei verkäufliche Souvenirs in unter das Waffenrecht fallen können.

Text-/Bildquelle: Übermittelt durch www.dts-nachrichtenagentur.de
Bildhinweis: verbotene Wurfsterne (Archiv), Bundespolizei via

Vier Bürgerfragen. Klare Antworten.

Welche neuen Fakten, Entscheidungen oder Änderungen nennt der Artikel?

  • Bundespolizei sichert mehrere Wurfsterne am Flughafen Köln/Bonn.
  • Wurfsterne sind nach deutschem Waffengesetz verbotene Waffen, deren Besitz strafbar ist.
  • Strafverfahren wegen Verstoßes gegen das Waffengesetz und Ordnungswidrigkeitenverfahren nach dem Luftsicherheitsgesetz eingeleitet.

Wen betrifft es und wie stark (Zielgruppen, Regionen, Zahlen, Fristen)?

  • 35-jähriger Reisender aus Recklinghausen
  • Wurfsterne als Souvenir aus Japan
  • Deutschland (Rechtliche Konsequenzen gemäß Waffengesetz)

Welche Gründe, Ursachen, Hintergründe oder Auslöser werden genannt?

  • Entdeckung von verbotenen Wurfsterne während einer Luftsicherheitskontrolle am Flughafen Köln/Bonn
  • Reisender wusste nicht, dass die Wurfsterne in seiner Tasche waren und erstand sie als Souvenir in Japan
  • Wurfsterne gelten nach deutschem Waffengesetz als verbotene Waffen, Besitz stellt eine Straftat dar

Was machen die Politik bzw. die Behörden jetzt konkret?

  • Einleitendes Strafverfahren wegen Verdachts auf Verstoß gegen das Waffengesetz
  • Ordnungswidrigkeitenverfahren nach dem Luftsicherheitsgesetz
  • Hinweis auf die rechtlichen Bestimmungen für Souvenirs im Ausland

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