Neue EU-Förderung für grenzüberschreitende Projekte in der Großregion

23. November 2025

Regional - Rheinland-Pfalz - aktuelle Fakten und Einordnung

Grenzüberschreitende Projekte im Saarland

() – Grenzüberschreitende Projekte in der Großregion können ab sofort wieder Fördermittel aus dem EU-Programm Interreg VI A beantragen. Der vierte Projektaufruf startet am Montag, wie die saarländische Staatskanzlei am Sonntag mitteilte.

Gefördert werden Vorhaben aus den Bereichen Klimaschutz, Katastrophenschutz, Umwelt und Biodiversität.

Weitere förderfähige Bereiche umfassen Projekte zur Erleichterung des grenzüberschreitenden Arbeitsmarktes, Bildung und lebenslanges Lernen sowie die Verbesserung der grenzüberschreitenden Gesundheitsversorgung. Auch Vorhaben zur Effizienzsteigerung der öffentlichen Verwaltung und Governance-Verbesserungen können unterstützt werden.

Der Chef der Staatskanzlei, David Lindemann, rief saarländische Projektträger zur Teilnahme auf.

Anträge müssen bis Freitag, 13. Februar 2026 um 12:00 Uhr auf Deutsch und Französisch eingereicht werden. Förderfähig sind Projekte mit grenzüberschreitendem Mehrwert und Partnern aus mindestens zwei EU-Mitgliedstaaten der Großregion, zu der neben dem auch , Wallonien, die deutschsprachige Gemeinschaft Belgiens, Lothringen und gehören.

Text-/Bildquelle: Übermittelt durch www.dts-nachrichtenagentur.de
Bildhinweis: Euroscheine (Archiv)

Vier Bürgerfragen. Klare Antworten.

Welche neuen Fakten, Entscheidungen oder Änderungen nennt der Artikel?

  • Grenzüberschreitende Projekte können wieder Fördermittel aus Interreg VI A beantragen.
    1. Projektaufruf startet am Montag, Anträge bis 13. Februar 2026 möglich.
  • Projekte müssen grenzüberschreitenden Mehrwert und Partner aus mindestens zwei EU-Mitgliedstaaten der Großregion haben.

Wen betrifft es und wie stark (Zielgruppen, Regionen, Zahlen, Fristen)?

  • Zielgruppen: saarländische Projektträger, Partner aus mindestens zwei EU-Mitgliedstaaten der Großregion
  • Regionen: Saarland, Luxemburg, Wallonien, deutschsprachige Gemeinschaft Belgiens, Lothringen, Rheinland-Pfalz
  • Fristen: Anträge bis Freitag, 13. Februar 2026, 12:00 Uhr

Welche Gründe, Ursachen, Hintergründe oder Auslöser werden genannt?

  • Wiederaufnahme von Fördermitteln aus dem EU-Programm Interreg VI A für grenzüberschreitende Projekte
  • Fokus auf Klimaschutz, Katastrophenschutz, Umwelt, Biodiversität, Arbeitsmarkt und Bildung
  • Anträge müssen bis 13. Februar 2026 eingereicht werden, Projekte müssen grenzüberschreitenden Mehrwert haben

Was machen die Politik bzw. die Behörden jetzt konkret?

  • Wiederaufnahme der Fördermittelvergabe aus dem EU-Programm Interreg VI A
  • Aufruf zur Teilnahme an grenzüberschreitenden Projekten in der Großregion
  • Anträge bis zum 13. Februar 2026 einreichbar

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