Mann mit gefälschtem Führerschein in Kehl zu Geldstrafe verurteilt

16. März 2026

Baden-Württemberg - Regional - aktuelle Fakten und Einordnung

Gesellschaft: Kontrolle und Rückweisung in Kehl

Kehl () – Die Bundespolizei hat einen 25-jährigen Mann ohne geklärte Staatsangehörigkeit an einem Fußgängerüberweg in Kehl kontrolliert. Der Mann war zuvor zu Fuß von Straßburg nach Kehl gelaufen und konnte sich gegenüber den Beamten nicht ausweisen, wie die Bundespolizeiinspektion Offenburg mitteilte.

Bei ihm wurde ein italienischer Führerschein gefunden, der sich bei genauerer Prüfung als Totalfälschung herausstellte. Andere Dokumente, die ihn zur Einreise und zum Aufenthalt in berechtigen würden, konnte er nicht vorlegen.

Da es sich um einen einfach gelagerten Sachverhalt handelte und der Beschuldigte über keinen Wohnsitz in Deutschland verfügte, stellte die Staatsanwaltschaft Offenburg einen Antrag auf Durchführung des beschleunigten Verfahrens.

Der Mann wurde daraufhin am 13. März im beschleunigten Verfahren vom Amtsgericht Offenburg wegen versuchter unerlaubter Einreise und des Verschaffens falscher amtlicher Ausweise zu einer Geldstrafe von 80 Tagessätzen verurteilt.

Noch am selben Tag wurde der 25-Jährige nach zurückgewiesen. Das gefälschte Dokument wurde sichergestellt.

Das beschleunigte Verfahren kommt laut Bundespolizei vorrangig bei Beschuldigten ohne festen Wohnsitz in Deutschland zur Anwendung und soll eine effektive Strafverfolgung auch dann sicherstellen, wenn keine ladungsfähige Anschrift vorliegt.

Siehe auch:  Schwerer Motorradunfall in Kornelimünster
Text-/Bildquelle: Übermittelt durch www.dts-nachrichtenagentur.de
Bildhinweis: Polizisten (Archiv)

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  • 25-jähriger Mann ohne geklärte Staatsangehörigkeit
  • Gebiet: Kehl, Grenzübergang zu Frankreich
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  • Antrag auf Durchführung des beschleunigten Verfahrens gestellt
  • Verurteilung zu einer Geldstrafe von 80 Tagessätzen
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