Justizministerin will "Nur Ja heißt Ja"-Regelung bei Jugendlichen
Vermischtes - aktuelle Fakten und Einordnung
Sexualstrafrecht in Deutschland: Reformdiskussion in Berlin
Berlin () – Das Bundesjustizministerium (BMJV) setzt sich auf europäischer Ebene für eine sogenannte „Nur Ja heißt Ja“-Regelung im Sexualstrafrecht ein für Fälle, bei denen Jugendliche betroffen sind. Bislang gilt in Deutschland das Prinzip „Nein heißt Nein“.
„Auf europäischer Ebene wird derzeit die Neufassung der Richtlinie zur Bekämpfung des sexuellen Missbrauchs und der sexuellen Ausbeutung von Kindern sowie von Darstellungen sexuellen Missbrauchs von Kindern sowie zur Ersetzung des Rahmenbeschlusses 2004/68/JI verhandelt“, sagte ein Sprecher von Bundesjustizministerin Stefanie Hubig (SPD) der „Welt“.
Der von der Kommission vorgelegte Richtlinienvorschlag enthalte einen Vergewaltigungstatbestand zum Nachteil sexuell mündiger Minderjähriger, „der im Sinne einer `Nur Ja heißt Ja`-Regelung zu verstehen ist“. Aktuell dauerten die sogenannten Trilog-Verhandlungen dazu noch an, so der Sprecher. „Das BMJV setzt sich im Rahmen dieser Verhandlungen in enger Abstimmung mit den weiteren betroffenen Ressorts der Bundesregierung und anderen Mitgliedstaaten der EU für eine `Nur Ja heißt Ja`-Regelung im Anwendungsbereich der Richtlinie ein.“
Der Tübinger Rechtsprofessor Jörg Eisele erklärte die beiden Regelungen. „Der Unterschied zwischen einer `Nein heißt Nein`-Regelung und der `Nur Ja heißt Ja`-Regelung ist: Bei Ersterem macht sich der Täter strafbar, wenn das Opfer irgendwie zeigt, dass es die sexuellen Handlungen nicht möchte“, sagte er der Zeitung. „Bei der `Nur Ja heißt Ja`-Regelung wird verlangt, dass das Opfer tatsächlich in die sexuellen Handlungen einwilligt. Das muss nicht unbedingt verbal geschehen. Eine Zustimmung kann auch vorliegen, wenn die Person sich aktiv am sexuellen Geschehen beteiligt.“
Unterstützung für entsprechende Rechtsverschärfungen signalisierte die SPD-Bundestagsfraktion. „Ich halte den Grundsatz `Nur Ja heißt Ja` für richtig“, sagte die rechtspolitische Sprecherin der Fraktion, Carmen Wegge. „Sexuelle Handlungen dürfen nur dann stattfinden, wenn beide Beteiligten ihnen freiwillig zustimmen.“
Gerade für Minderjährige, die die Schwelle der sexuellen Mündigkeit erreicht haben, sei ein klarer rechtlicher Maßstab wichtig. Sie befänden sich häufig noch in besonders verletzlichen Situationen. Zustimmung könne dabei auch durch eindeutiges Verhalten zum Ausdruck kommen, erforderlich sei also nicht ausdrücklich ein verbales „Ja“, sagte Wegge. „Maßgeblich ist, dass sexuelle Handlungen ohne eine solche Zustimmung unzulässig sind.“
Die Union hält sich eine entsprechende Strafrechtsverschärfung offen. Straftaten gegen die sexuelle Selbstbestimmung seien schwere Straftaten, sagte die rechtspolitische Sprecherin der Fraktion, Susanne Hierl (CSU). Die Diskussion über eine „Nur Ja heißt Ja“-Regelung unterstreiche das Bedürfnis, Betroffene besser zu schützen und Täter zur Verantwortung zu ziehen. Ob das Sexualstrafrecht in Deutschland geändert werden müsse, werde man sorgfältig prüfen.
| Text-/Bildquelle: | Übermittelt durch www.dts-nachrichtenagentur.de |
| Bildhinweis: | Stefanie Hubig (Archiv) |
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