BGH weist Klimaklagen gegen BMW und Mercedes-Benz zurück

23. März 2026

Wirtschaft - aktuelle Fakten und Einordnung

Klimaschutz und Gerichtsurteile in Karlsruhe

() – Die Deutsche Umwelthilfe (DUH) ist vor dem Bundesgerichtshof mit Klimaklagen gegen die Autohersteller BMW und Mercedes-Benz gescheitert. Der BGH wies am Montag Revisionen der DUH gegen Urteile aus den Vorinstanzen in und zurück.

Privatpersonen hätten keinen Anspruch darauf, von Automobilherstellern ein vorzeitiges Ende des Verkaufs von Pkw mit Verbrennungsmotor zu verlangen, so die Karlsruher Richter. Die Kläger hatten argumentiert, dass die Hersteller durch den hohen Verbrauch des CO2-Budgets die politischen Handlungsspielräume einschränken und damit in das allgemeine Persönlichkeitsrecht der Kläger eingreifen würden. Sie forderten, dass die Hersteller ab dem 31. Oktober 2030 keine neuen Pkw mit Verbrennungsmotor mehr in Verkehr bringen dürfen, sofern diese bestimmte Treibhausgase emittieren.

Der Bundesgerichtshof stellte allerdings klar, dass die beklagten Unternehmen alle gesetzlichen Klimaschutzvorgaben einhalten und keine darüber hinausgehenden Verkehrssicherungspflichten bestehen. Die Verantwortung für zukünftige Klimagesetzgebung liege allein beim Gesetzgeber, der den geeigneten Rahmen für den Klimaschutz schaffen müsse (Urteile vom 23. März 2026 – VI ZR 334/23 und VI ZR 365/23).

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Text-/Bildquelle: Übermittelt durch www.dts-nachrichtenagentur.de
Bildhinweis: Bundesgerichtshof (Archiv)

Vier Bürgerfragen. Klare Antworten.

Welche neuen Fakten, Entscheidungen oder Änderungen nennt der Artikel?

  • Deutsche Umwelthilfe scheitert mit Klimaklagen gegen BMW und Mercedes-Benz vor Bundesgerichtshof.
  • Privatpersonen haben keinen Anspruch auf vorzeitiges Ende des Verkaufs von Pkw mit Verbrennungsmotor.
  • Verantwortung für zukünftige Klimagesetzgebung liegt beim Gesetzgeber.

Wen betrifft es und wie stark (Zielgruppen, Regionen, Zahlen, Fristen)?

  • Betroffen sind die Autohersteller BMW und Mercedes-Benz
  • Zielgruppe sind Privatpersonen
  • Frist für das Verlangen nach einem Verkaufsstopp: 31. Oktober 2030

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  • Klage der Deutschen Umwelthilfe gegen Autokonzerne wegen CO2-Ausstoß
  • Argumentation der Kläger: Eingriff in das allgemeine Persönlichkeitsrecht durch hohen Verbrauch des CO2-Budgets
  • Bundesgerichtshof betont, dass gesetzliche Klimaschutzvorgaben eingehalten werden und Verantwortung beim Gesetzgeber liegt

Was machen die Politik bzw. die Behörden jetzt konkret?

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