BGH weist Klimaklagen gegen BMW und Mercedes-Benz zurück
Wirtschaft - aktuelle Fakten und Einordnung
Klimaschutz und Gerichtsurteile in Karlsruhe
Karlsruhe () – Die Deutsche Umwelthilfe (DUH) ist vor dem Bundesgerichtshof mit Klimaklagen gegen die Autohersteller BMW und Mercedes-Benz gescheitert. Der BGH wies am Montag Revisionen der DUH gegen Urteile aus den Vorinstanzen in München und Stuttgart zurück.
Privatpersonen hätten keinen Anspruch darauf, von Automobilherstellern ein vorzeitiges Ende des Verkaufs von Pkw mit Verbrennungsmotor zu verlangen, so die Karlsruher Richter. Die Kläger hatten argumentiert, dass die Hersteller durch den hohen Verbrauch des CO2-Budgets die politischen Handlungsspielräume einschränken und damit in das allgemeine Persönlichkeitsrecht der Kläger eingreifen würden. Sie forderten, dass die Hersteller ab dem 31. Oktober 2030 keine neuen Pkw mit Verbrennungsmotor mehr in Verkehr bringen dürfen, sofern diese bestimmte Treibhausgase emittieren.
Der Bundesgerichtshof stellte allerdings klar, dass die beklagten Unternehmen alle gesetzlichen Klimaschutzvorgaben einhalten und keine darüber hinausgehenden Verkehrssicherungspflichten bestehen. Die Verantwortung für zukünftige Klimagesetzgebung liege allein beim Gesetzgeber, der den geeigneten Rahmen für den Klimaschutz schaffen müsse (Urteile vom 23. März 2026 – VI ZR 334/23 und VI ZR 365/23).
| Text-/Bildquelle: | Übermittelt durch www.dts-nachrichtenagentur.de |
| Bildhinweis: | Bundesgerichtshof (Archiv) |
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- Deutsche Umwelthilfe scheitert mit Klimaklagen gegen BMW und Mercedes-Benz vor Bundesgerichtshof.
- Privatpersonen haben keinen Anspruch auf vorzeitiges Ende des Verkaufs von Pkw mit Verbrennungsmotor.
- Verantwortung für zukünftige Klimagesetzgebung liegt beim Gesetzgeber.
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- Frist für das Verlangen nach einem Verkaufsstopp: 31. Oktober 2030
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