Berliner Behindertenbeauftragte kritisiert geplante Bundesgesetz-Reform als unzureichend
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Gesellschaft: Behindertenrechte in Berlin verbessern
Berlin () – Die Berliner Landesbeauftragte für Menschen mit Behinderungen, Christine Braunert-Rümenapf, hat den aktuellen Regierungsentwurf zur Reform des Behindertengleichstellungsgesetzes (BGG) als nicht ausreichend kritisiert. Anlässlich des 17. Jahrestags des Inkrafttretens der UN-Behindertenrechtskonvention in Deutschland teilte sie am Mittwoch mit, dass der Entwurf hinter den Ansprüchen der Konvention zurückbleibe.
Braunert-Rümenapf bemängelt, dass der Entwurf keine Regelungen enthalte, die private Einrichtungen wie Arztpraxen, Kinos oder Supermärkte zu mehr Barrierefreiheit verpflichten.
Dies bedeute für Berliner mit Behinderungen weiterhin massive Einschränkungen ihrer Teilhabe. Sie fordert, die pauschale Charakterisierung von baulichen Veränderungen als ‚unverhältnismäßige Belastung‘ zu streichen, da diese dem Grundgesetz und der UN-Konvention widerspreche.
Zudem schließt sich die Landesbeauftragte Forderungen an, die Höhenbegrenzung für Schadenersatz aufzuheben, eine Verpflichtung zur Beseitigung von Verstößen einzuführen und die Beweislastumkehr wiederherzustellen.
Positiv bewertet sie geplante Regelungen zur digitalen Barrierefreiheit und zur Zertifizierung von Assistenzhunden. Der Gesetzentwurf soll am 27. März im Bundesrat beraten werden.
| Text-/Bildquelle: | Übermittelt durch www.dts-nachrichtenagentur.de |
| Bildhinweis: | Behinderten-Parkplatz (Archiv) |
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