Landkreistag NRW kritisiert Kassen im Streit um Rettungsdienste
Nordrhein-Westfalen - Regional - aktuelle Fakten und Einordnung
Kostenstreit im Rettungsdienst in NRW
Düsseldorf () – In dem andauernden Streit um die Kosten für Rettungseinsätze hat der Präsident des Landkreistags NRW, Olaf Gericke, die Krankenkassen dazu aufgerufen, sich auf die Kommunen zuzubewegen. „Wenn jemand den Notruf missbraucht, weil er sich das Aspirin bringen lässt oder auf diesem Weg das Warten in der Notaufnahme abkürzen will, dann muss das auch als Leerfahrt gewertet werden“, sagte er der „Rheinischen Post“ (Freitagausgaben).
„Aber die Art und Weise, wie die Kassen gerade mit der Brechstange agieren, die entsetzt uns.“
Es habe schon einmal einen Kompromissvorschlag gegeben. „Wir sind bereit, über die Kostenverteilung in Zukunft zu reden. Aber wir streiten ja auch um die schon entstandenen Kosten für 2025. Diese müssen dann noch einmal übernommen werden“, sagte er.
Man könne sagen, dass in jedem Kreis und jeder kreisfreien Stadt ein siebenstelliger Betrag anfalle.
Hinzu kämen 70 kreisangehörigen Kommunen, die eigene Rettungsdienste hätten.
„Alle kommunalen Haushalte sind also direkt oder indirekt betroffen“, so Gericke. „Wir wollen natürlich keine Gebühren von den Bürgern erheben, weil das Signal fatal wäre. Aber im Notfall bleibt uns gar nichts anderes übrig.“
In dem Streit geht es unter anderem um die Übernahme der Kosten sogenannter Leerfahrten, bei denen die Patienten erst den Notruf wählen, dann aber nicht ins Krankenhaus gebracht werden.
Gericke rief den Bund dazu auf, die Definition dieser Leerfahrten genauer zu fassen.
„Es muss schärfer definiert werden, was ein missbräuchlicher Anruf eines Rettungsdienstes oder aber eine Behandlung vor Ort ist. Wenn die Rettungskräfte heute zu einem Schwerverletzten kommen und er anschließend mit dem Hubschrauber in eine Spezialklinik geflogen werden muss, gilt das als Leerfahrt. Gleiches gilt, wenn der Patient noch an Ort und Stelle stirbt. Wir haben aber auch Fälle, wo Menschen gegen den notärztlichen Rat nicht in eine Klinik gebracht werden wollen.“
| Text-/Bildquelle: | Übermittelt durch www.dts-nachrichtenagentur.de |
| Bildhinweis: | Rettungswagen am 22.03.2026 |
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